Verfahren zu deutschen Rüstungsexporten: Keine Vorabinformationen
Welche Rüstungsgüter Deutschland ins Ausland verkauft hat, erfährt die Öffentlichkeit erst nachträglich. Eine Klage dagegen scheiterte jetzt größtenteils.
KARLSRUHE dpa | Die Bundesregierung darf den Bundestag erst nachträglich über ihre Rüstungsexportbeschlüsse informieren. Eine frühere Unterrichtung des Parlaments sei verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. „Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge.“ (Az.: BvE 5/11)
Im vorliegenden Verfahren sei es ausschließlich um die Grenzen des parlamentarischen Informationsrechts gegangen, betonte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. „Das Bundesverfassungsgericht hatte weder über die Zulässigkeit noch über den Umfang von Rüstungsexporten zu entscheiden.“
Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit dem grundsätzlichen Teil ihrer Klage. Denn sie wollten nicht erst im Nachhinein über bereits genehmigte Rüstungslieferungen ins Ausland erfahren.
„Die Beratung und Beschlussfassung im Bundessicherheitsrat unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, urteilten die Richter jedoch. Antworten auf Fragen zu noch nicht beschiedenen Exportanträgen könne die Regierung daher verweigern. Brisante Rüstungsdeals werden vom Bundessicherheitsrat genehmigt, einem Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine geheimen Sitzungen werden von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geleitet.
Bisher legten die Bundesregierungen jährlich einen Rüstungsexportbericht mit allgemeinen statistischen Daten vor. Dieser wird von der schwarz-roten Koalition mittlerweile durch einen Zwischenbericht (pdf-Datei) alle sechs Monate ergänzt.
Im konkreten Teil ihrer Klage bekamen die Abgeordneten aber zum Teil recht. Dabei ging es unter anderem um einen umstrittenen Panzerdeal mit Saudi-Arabien, über den seit Jahren spekuliert wird. Die drei Parlamentarier kritisierten, dass die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 ihre Anfragen zum angeblich geplanten Export von rund 200 „Leopard“-Panzern an das autoritär regierte Königreich nicht beantwortet habe.
Konkrete Anfragen zu bestimmten Deals müsse die Regierung in der Regel dahingehend beantworten, ob sie ein Rüstungsgeschäft genehmigt habe oder nicht, urteilten die Verfassungsrichter. Der jährliche Rüstungsexportbericht reiche dann nicht aus.
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