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Verfahren gegen Gynäkologen

BERLIN taz ■ Der Berliner Gynäkologe Hazem F., der sich bereit erklärt hatte, eine Genitalverstümmelung bei einem Mädchen durchzuführen, muss mit einem berufsrechtlichen Verfahren rechnen. Die Ärztekammer Berlin kündigte an, ein Untersuchungsverfahren gegen den Arzt einzuleiten, das mit einer Anklage vor dem Berufsgericht enden könnte. Ein solches Angebot verstoße gegen die Ethik des ärztlichen Berufs, sagte Sven Niemeck, Jurist der Berliner Ärztekammer, der taz. Das ARD-Magazin „Report Mainz“ hatte 1999 eine Aufzeichnung mit versteckter Kamera gesendet, in der Hazem F. das Angebot unterbreitete. Daraufhin verklagte der Arzt die ARD. Am Dienstag befand das Berliner Landgericht, dass sein Angebot, entgegen seiner Aussage, zweifelsfrei ernst gemeint war. Vor dem Berufsgericht droht dem Arzt nun eine Geldstrafe. Strafrechtlich wird gegen Hazem F. nicht vorgegangen – die Vorbereitung einer Straftat allein reicht für eine Anklage nicht aus. OES

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