: Verfahren eingestellt
Bremen taz ■ Wegen Geringfügigkeit hat das Verwaltungsgericht Bremen erstmals ein Verfahren gegen einen Asylbewerber eingestellt. Der Togoer sollte eine Geldbuße von 75 Euro wegen Verstoßes gegen die so genannte „Residenzpflicht“ zahlen, weil er am „Antirassistischen Grenzcamp“ im August 2003 in Köln teilgenommen hatte.