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Verdacht auf VeruntreuungKein Verfahren gegen Lagarde

IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorerst nicht wegen Veruntreuung von Staatsgeldern angeklagt. Die Indizien reichten dem Gericht nicht für ein Verfahren.

Nur eine „verdächtige Zeugin“: Christine Lagarde. Bild: reuters

PARIS dpa | Gegen IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorerst kein Anklageverfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel eingeleitet. Die 57-Jährige konnte den französischen Gerichtshof der Republik am Freitagabend nach zweitägiger Vernehmung als „verdächtige Zeugin“ verlassen. Damit liegen Indizien für die Beteiligung an einer Straftat vor, die aber nicht für ein Anklageverfahren ausreichen.

Über den Verlauf der Vernehmung machten die Ermittler zunächst keine Angaben. Lagarde sagte Journalisten nach der Anhörung, der neue Status sei keine Überraschung für sie. Sie habe stets im Interesse des Staates und in Übereinstimmung mit den Gesetzen gehandelt.

Hintergrund der Ermittlungen ist eine aus der Staatskasse finanzierte Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an den Geschäftsmann Bernard Tapie. Lagarde hatte sie in ihrer Zeit als französische Wirtschaftsministerin zwischen 2007 und 2011 ermöglicht, um einen jahrelangen Streit beizulegen. Tapie hatte sich von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikelhersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt.

Nach Ansicht der Ermittler hätte Lagarde das Schiedsgerichtsverfahren mit abschließender Entschädigungszahlung nicht zulassen dürfen. Zudem soll die Ministerin entgegen der Empfehlungen von Experten keinen Einspruch gegen das Urteil eingelegt haben.

Für den IWF sagte Sprecher Gerry Rice in einer ersten Reaktion in Washington, der Exekutivrat habe sich mehrfach mit der Angelegenheit befasst und sein Vertrauen in Lagardes Fähigkeit ausgedrückt, weiter ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Der Exekutivrat werde in den kommenden Tagen erneut informiert werden.

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3 Kommentare

 / 
  • DR
    Dr. rer. nat. Harald Wenk

    Frau Lagearde mit einem Skandal im Amtsausübung im heimischen Frankreićh - 400 Millionen Dollar. Dafür kann ma n eine ganze Bordellkette, ganz legal, "nach Vorschrift" betreibenn.

    Soviel zur Plausibilität des Rücktittes von Sozialist und Lagarde Vorgänger Strauss-Khan. Der hatte auch kein Verfahren.

     

    Die Interessengeleitung von Medien und vor allem Regierungsapparaten, Exeketuve inklusive, wenn es gegen den politischen "Konkurrenten" geht, ist eben die des "catch as catch can".

    ja,wid ko mt das "äquivalrnzprinzip" in dieses "welt voll teufel", alltrstamatarsich ausgedrückt, als "auvge um auge", "azhn um zajn", wohl zustande?

     

    ach so, die schwächeren sind gar nicht in der lage, ihre äquivalent wirklich zu bekommen? in gewisser weise stimmt das, aber das wird dann "definitorisch" so gemacht, beim lohn. juristisch auch. gesetz ist gesetz für alle. RECHT, assoziert, von politisch Rechten im Rechtspositivismus sogar zurecht fast äquivalent, mit geRECHT.

  • D
    denkselbstmalnach

    gaaaaannnnnzzzzz wichtig: VORERST

     

    sollte die IWF dame in ihrer für frankreich sehr bedeutsamen position stellung gegen französische euroraum sanierungsvorschlage,z.b. die einführung von eurobonds,mittelbereitstselllung des IWF für angeschlagene mitgliedsstaaten usw. , kann man die ermittlungen wieder aufleben lassen und druck auf die dame ausüben.

     

    im übrigen wär es eh damlich die olle jetzt aus ihrer stellung zu befördern,denn sie kann als insiderin,war bis 2011 wirtschafts- und finanzministerin,noch größte hilfestellung bei der sanierung der französischen staatsfinanzen leisten,für deren zustand sie maßgeblich verantwortlich ist.

  • SG
    Schmidt Georg

    na, wer hätte das gedacht!?