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Verbraucherschutz gegen Banken: Wertstellungspraxis vor Gericht

Stuttgart (taz) – Mit einem simplen Trick verbessern die Mehrheit deutscher Banken wie auch die Postgiroämter ihre Jahresbilanzen. Bareinzahlungen, so hatte ein Heidelberger Bürger festgestellt, werden grundsätzlich erst einen Tag nach Einzahlung verbucht; holt man Geld, dann wird das sofort berechnet. Im vorliegenden Fall betrug der daraus entstehende Zinsverlust 2,43 DM. Bundesweit, so hatte die baden- württembergische Verbraucherzentrale errechnet, summiert sich dieses Zubrot für die Banken auf drei Milliarden DM.

Grund genug für die Verbraucherzentrale, gegen den Bankentrick zu klagen. Erfolgreich. In erster Instanz entschied das Heidelberger Landgericht, der Bankkunde werde durch diese Praxis unangemessen benachteiligt. Nicht unangemessen, urteilte als 2. Instanz das OLG Karlsruhe. Gestern hat die baden-württembergische Verbraucherzentrale, eine öffentlich unterstützte Einrichtung zur Verbraucherberatung, Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Der Streitwert wurde vom BGH auf 200.000 Mark festgesetzt. Das ist zehnmal soviel wie der Verbraucherzentrale an Prozeßkosten pro Jahr zur Verfügung steht.

Dennoch ist man sich sicher, diesen Prozeß, wie schon in 500 Fällen zuvor, zu gewinnen. Um die Verhandlung vor dem BGH finanzieren zu können, wurde ein Verbraucherschutzfonds gegründet. Die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg e.V. hofft auf Spenden. Kto.Nr. 1306040 bei der Landesgirokasse Stuttgart BLZ 600500101. Sollten die eingegangenen Spenden nicht gebraucht werden, will die Verbraucherzentrale mit dem Geld weitere Rechtsberatungsstellen für Verbraucher einrichten. Dietrich Willier

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