Verbote auf Campingplätzen: Kinder müssen draußen bleiben

Ein Zeltplatz in Brandenburg erlaubt keine Camper unter 14 Jahren. Fachleute sehen darin eine Diskriminierung, Pädagogen dagegen könnten sich über die Ruhe freuen.

Ein blaues Igluzelt, davor zwei bunte Klappstühle neben einem eingerollten Sonnenschrim

Trautes Heim, Glück allein – und zwar ganz ohne Kinder Foto: dpa

FÜRSTENBERG dpa | Kein Ort für Kinder: Ein Campingplatz in Brandenburg nimmt keine Gäste unter 14 Jahren auf und stößt damit bei der Antidiskriminierungsstelle auf Kritik. „Wir wollen Ruhe verkaufen. Unser Platz lebt vom Vogelgezwitscher“, sagte die Betreiberin des Platzes am Großen Wentowsee Christiane Erdmann am Dienstag und bestätigte Medienberichte. „Bei uns wird man am Morgen von Vögeln geweckt und nicht von Kindern.“

Die Zielgruppe? „Wir haben viele Gäste, die im Alltag mit Kindern arbeiten – als Lehrer oder im sozialen Bereich. Und die sagen: In unserer Freizeit wollen wir einfach abschalten.“ Im Netz wird der Ausflugsort als „Campingplatz für Erwachsene“ beworben.

Erdmann – selbst Mutter von zwei kleinen Kindern – verwies darauf, dass solche Erholungsorte nur für Erwachsene etwa in Großbritannien ganz normal und dort völlig unumstritten seien. Zudem gebe es in der Nähe ihres Platzes eine Ausweichmöglichkeit: „Wir arbeiten mit dem Campingplatz am Ellbogensee zusammen, der sich auf Kinder und Familien spezialisiert hat. Wir schicken uns dann die Gäste zu.“

Erst vor kurzem hatte ein Hotel im brandenburgischen Bad Saarow viel Kritik einstecken müssen, weil es nur noch Gäste ab 16 Jahren beherbergt. Im vergangenen Jahr hatte zuvor ein Wirt in Düsseldorf in Sozialen Netzwerken für Aufregung gesorgt, der einen Teil seines Biergartens mit dem Schild „Keine Kinder – Keine Hunde“ absperrte.

Nicht persönlich nehmen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht das Geschäftsmodell, Kinder außen vor zu lassen, kritisch. Eine Regelung, bei der Hotels oder Campingplätze nur Erwachsene zulassen, könne gegen geltendes Recht verstoßen. „Die Frage ist, ob es einen sachlichen Grund für solch eine unterschiedliche Behandlung gibt“, heißt es in einem Statement. „Vor drei Jahren hat einmal ein Gericht geurteilt, das „gänzliche andere Ruhe- und Erholungsbedürfnis“ von Erwachsenen im Vergleich zu Kindern sei ein solcher sachlicher Grund.“

Bei der Antidiskriminierungsstelle sieht man eine solche Logik mit Skepsis. „Denn wenn Kinder pauschal ausgeschlossen werden, benachteiligt das ja auch die Eltern, die ein Hotel oder einen Campingplatz als Familie dann nicht besuchen können. Dann werden auch die Erwachsenen benachteiligt, und zwar wegen des Alters ihrer Kinder.“

Erdmann betonte, ihre Altersbegrenzung solle nicht persönlich genommen werden. „Das ist eines von vielen Konzepten. Ich bin Nichtraucher und gehe dann auch gezielt nicht in die Raucherkneipe. Ich verstehe auch nicht, dass man sich so darüber aufregen kann.“

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