Verbot sexistischer Werbung in Berlin: Models müssen sich warm anziehen
Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg duldet nicht mehr viel nackte Haut auf seinen Werbeflächen. Werbung für Prostitution bleibt erlaubt.
BERLIN taz | Das Bezirksparlament von Friedrichshain-Kreuzberg hat beschlossen, dass „die Präsentation von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf bezirkseigenen Flächen nicht mehr zulässig ist“. Bei Verstößen „ist die jeweilige Werbung durch die Vertragspartner*innen abzuhängen“, entschied das Bezirksparlament am Mittwoch. Das Verbot sexistischer Werbung gilt für die vier bezirkseigenen Werbeflächen, aber nicht für private oder dem Land Berlin gehörende.
Sexistische Werbung liegt laut dem Beschluss zum Beispiel vor, wenn „die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird“ oder wenn „die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden“. Nicht mehr erlaubt ist Werbung auch, wenn „eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird“.
Werbung für Prostitution bleibt erlaubt, sie darf aber „die Würde von Menschen, insbesondere von SexdienstleisterInnen, KonsumentInnen oder PassantInnen, nicht verletzen. Körper und insbesondere weibliche oder männliche Sexualität dürfen nicht unangemessen dargestellt werden“, heißt es in den Kriterien, die sich an den Regeln des Österreichischen Werberats orientieren.
Nicht zulässig ist es, wenn „Personen abgewertet werden, die nicht den vorherrschenden Vorstellungen über Zugehörigkeit zu einem Geschlecht entsprechen (z.B. intersexuelle, transgender Menschen)“.
Bürger können sich beschweren
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird nun ein Beschwerdeverfahren einrichten, das Bürger nutzen können, wenn ihnen Verstöße auffallen. Dann prüft der Bezirk, ob die Werbung zulässig ist.
Auf Landesebene fordert die Grünen-Fraktion in Berlin die Gründung einer Werbewatchgroup. Sie soll auf Beschwerden von Bürgern reagieren und Unternehmen beraten, ob ihre Werbung als diskriminierend empfunden werde könnte.
„Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung hat negative Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft und ist in Deutschland verboten“, heißt es in der Drucksache 17/1470 (PDF), die am 6. März im Landesparlament beraten werden soll. Deshalb benötige man in Berlin eine Institution, die diese unterbinde.
„Wichtig ist, dass in diesem Gremium Experten sitzen, die sich mit dem Thema sexistische Diskriminierung auskennen“, sagt die Grünen-Abgeordnete und frauen- und lesbenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus, Anja Kofbinger. Die Experten könnten „etwa aus einer der Berliner Universitäten oder den Fachhochschulen“ kommen, schlägt Kofbinger vor.
Mangelhafte Unabhängigkeit
Finanziert werden solle die Werbewatchgroup aus öffentlichen Mitteln nach dem Vorbild der Werbewatchgroup in Wien. Dort gibt es die von der Stadt finanzierte Initiative bereits seit zwei Jahren - und genau ein solches Instrument fehle in Deutschland, so Kofbinger.
Der Deutsche Werberat hält nichts davon, dass ein zusätzlicher Werberat gegründet wird, der ihm Konkurrenz macht. „Seit 42 Jahren arbeiten wir erfolgreich. Deshalb ist ein derartiger Berliner Werberat überflüssig“, sagt Julia Busse, Sprecherin des Deutschen Werberates. Dem Deutschen Werberat wird ungenügende Unabhängigkeit vorgeworfen. Eigentümer der Einrichtung sind Verbände von Unternehmen, die Werbung schalten, und Medien, die die Schaltung entgegennehmen.
Die Kontrolle über die Werbung wird hier also denen überlassen, die ihr Geld mit Werbung ihr Geld verdienen. „Ich traue denen nicht gerade ein objektives Urteil zu“, meint Petra Koch-Knöbel, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Friedrichhain-Kreuzberg.
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