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Verbot für Unterhaltungselektronik

■ Streit zwischen Wannseeheim und Nachbarn geht weiter

Der Streit zwischen dem Wannseeheim für Jugendarbeit und seinem Nachbarn wird wahrscheinlich auch nach dem gestrigen Gerichtstermin weitergehen. Nachbar Gerd K. hatte die Bildungsstätte vor Gericht zitiert, weil er sich durch die Jugendlichen in seiner Ruhe gestört fühlt. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin endete mit einem vagen „Zwischenvergleich“, wonach das Wannseeheim für einen Lärmschutz sorgen soll. Dem an Absurditäten reichen Streit fügte das Gericht eine weitere hinzu: Das Wannseeheim muß ein „Verbot für Unterhaltungselektronik“ erlassen. Der Nachbar soll sich bei den Eigentümern seiner Wohnung für eine Lärmschutzwand einsetzen. Für April verordnete das Gericht einen Termin der Parteien beim Bauaufsichtsamt, bei dem sie sich auf eine Lösung einigen sollen. Moritz von Engelhardt vom Wannseeheim zeigte sich skeptisch: „Der will keinen Lärmschutz, der will uns weghaben.“ dan

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