: Vater hat neunmal nichts gemerkt
betr.: „Neun tote Babys, die Mutter und ihr Mann“, taz vom 7. 4. 08, „Mutter erhält Höchststrafe“, taz vom 8. 4. 08
15 Jahre Haft für Mördermutter, grunzt befriedigt die Bild-Zeitung als ausführendes Organ des Volksempfindens. In diesem Urteil wurde ein Exempel statuiert: Die in ihrer Not tötende Mutter ist voll schuldfähig, der mit ihr das Bett teilende Mann und Vater hat neunmal nichts gemerkt und wird nicht zur Rechenschaft gezogen. In diesem Fall zeigt sich, dass die existenzielle Verantwortung für die Kinder noch immer allein bei der Mutter gesehen wird. Andererseits werden leiblichen Vätern Besuchs-Rechte zuerkannt, falls sie Interesse an den von ihnen gezeugten Kindern haben. Also Männer können und konnten immer schon selbst entscheiden, wieweit sie sich der Vaterschaft widmen möchten. Welche Entscheidungsfreiheit hatte diese als Mördermutter verhetzte Frau? Und nach welchen Kriterien wird sie – auch von den Gutachtern – beurteilt?
Ich danke für Ihre differenzierte Berichterstattung
XENIA FITZNER, Berlin