: Väter bald gestärkt
Bundestag beschließt: Künftig mehr Rechte für Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben
BERLIN taz ■ Der Bundestag hat die Rechte der so genannten biologischen Väter gestärkt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstagabend gegen die Stimmen der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion vom Parlament verabschiedet.
Bislang waren Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben, weitgehend rechtlos, da der Ehemann der Mutter automatisch als rechtlicher Vater galt. In Zukunft können die leiblichen Väter die rechtliche Vaterschaft leichter anfechten. Zudem erhalten sie durch die neue Gesetzeslage weiter gehende Besuchsrechte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr eine entsprechende Neuregelung gefordert, weil die Rechtslage der biologischen Väter nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie vereinbar sei.
In Zukunft dürfen nicht nur die leiblichen Väter, sondern auch deren Verwandte mit dem Kind zusammentreffen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der rechtliche Vater zu dem Kind eine enge „sozial-familiäre Beziehung“ hat. Ausgenommen sind von der Neuregelung auch solche Fälle, in denen der biologische Vater lediglich Samenspender bei einer künstlichen Befruchtung war.