■ VS/Verbrechen: Strenge Trennung
Baden-Baden (dpa) – Die Gewerkschaft der Polizei lehnt einen Einsatz des Verfassungsschutzes im Kampf gegen die organisierte Kriminalität strikt ab. Im Südwestfunk sagte Vorsitzender Lutz gestern, Amtshilfe des Verfassungsschutzes für die Polizei sei in der Verfassung verboten. Dieses strenge Trennungsgebot sei nach den Erfahrungen mit der Geheimpolizei während der Nazi-Zeit festgeschrieben worden.
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