■ VERFASSUNGSSCHUTZ: Keine VS-Auskunft im Fall Schmücker
Berlin. Das Verwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit dem Schmücker-Prozeß Anträge abgewiesen, mit der die Hauptangeklagte und ihr Verteidiger vom Verfassungsschutz Auskunft über die Überwachungen ihrer Telefone erreichen wollten. Die erste Kammer entschied, daß die deutsche Gerichtsbarkeit über Abhöraktionen in Berlin, die in die Zeit des alliierten Status der Stadt fielen, nicht urteilen könne, hieß es gestern. Bis zum Wegfall der alliierten Oberhoheit über die Stadt im Herbst 1990 wurden alle Telefonüberwachungen in Berlin ausschließlich von Behörden der drei Schutzmächte angeordnet. Berliner Stellen wie der VS unterstützten dabei die Alliierten.
FLÄCHEN
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