■ VERFASSUNGSSCHUTZ: Gefährdet Gerechtigkeit die Verfassung?
Berlin (taz) — Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz glaubt, daß PDS und DKP maßgeblich an der Gründung der Komitees für Gerechtigkeit beteiligt sind.
Die Parteien betrieben die alte „kommunistische Bündnispolitk“. Viele der westdeutschen ErstunterzeichnerInnen hätten sich früher in „kommunistisch gesteuerten Bündnissen“ engagiert. Den Ostdeutschen unterstellen die West-Beamten allein deshalb „PDS-Nähe“, weil sich „die großen Parteien von der Komitee-Bewegung distanziert“ hätten. Erstunterzeichner und Altbischof Forck empfiehlt in der taz: Nicht bange machen lassen. Kritik kommt auch von der SPD. SEITEN 4 UND 10
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