Urteile im Hausbesetzer-Prozess in Hamburg: AktivistInnen kollektiv verurteilt
Über ein Jahr lang standen AktivistInnen vor Gericht: Weil sie während der „Squatting Days“ ein Haus in der Breite Straße besetzt haben, wurden sie nun verurteilt
Im August 2014, am Vorabend des Hausbesetzerkongresses „Squatting Days“, hatten AktivistInnen ein jahrelang leer stehendes Haus in der Breite Straße 114/116 in Altona besetzt und militant verteidigt. Während PolizistInnen stundenlang versuchten, die Tür aufzusägen und die Barrikaden im Treppenhaus zu überwinden, warfen die BesetzerInnen Gegenstände wie Holztüren, einen Feuerlöscher, einen Heizkörper, Keramikteile und Böller aus den Fenstern.
Als es den PolizistInnen schließlich gegen ein Uhr nachts gelang, in das Haus zu kommen, trafen sie dort niemanden mehr an. Kurze Zeit später nahmen sie die nun Verurteilten hinter dem Haus fest. Ein weiterer Mann wurde bereits im August zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem sein Verfahren von den anderen abgetrennt worden war. Er hatte die Tat als einziger gestanden.
Als die Staatsanwaltschaft im August 2015 Anklage erhob, lautete der Vorwurf zunächst auf versuchten Totschlag. Allerdings zeichnete sich schnell ab, dass das nicht haltbar ist. Im April ließ die Kammer den Vorwurf fallen.
Eskalation beim Auftakt: Beim ersten Prozesstermin ließ der Richter nach Zwischenrufen den Zuschauersaal räumen.
Nach der dritten Sitzung platzte der Prozess, weil die Kammer falsch besetzt war. Danach begann die Verhandlung erneut.
Auch bei der Urteilsverkündung drohte der Richter mehrmals die Räumung des Saals an. Am Schluss riefen die BesucherInnen: „Miete verweigern, Kündigung ins Klo, Häuser besetzen sowieso!“
Aus Sicht der AnwältInnen ist das Urteil unverhältnismäßig hart. Sie hatten auf Freisprüche und geringe Geld- oder Arbeitsstrafen plädiert, zumal die Angeklagten zur Tatzeit teilweise minderjährig oder heranwachsend waren und nur einige von ihnen geringfügig vorbestraft sind. Die Strafen hätten sie bereits durch den Prozess und die Untersuchungshaft verbüßt, argumentierten die Anwälte.
Richter Georg Halbach, der als Hardliner gilt, sah dennoch bei allen Angeklagten eine schwere Schuld gegeben. Zwar hielt er ihnen zugute, dass sie auf einen Missstand aufmerksam machen wollten: Den Leerstand, den das Bezirksamt ignorierte. „Aber hier wurde die Grenze des Protests zur Selbstjustiz überschritten“, sagte er. Er räumte ein, dass eine individuelle Tatbeteiligung kaum festgestellt werden konnte – lediglich das Werfen von Putz oder einem Zollstock konnte Einzelnen zugeordnet werden. Für Halbach spielte das jedoch eine untergeordnete Rolle: Alle hätten einen gemeinsamen Plan verfolgt. „Jeder wollte hier als Hausbesetzer auftreten“, sagte er.
Die AnwältInnen halten die Beweisführung für unzureichend und kündigten an, in Revision zu gehen. Der Verteidiger Matthias Wisbar sagte: „Die Kammer hat ein Zeichen gesetzt, dass eine militante Hausbesetzung durchaus existenzbedrohende Folgen für die Akteure haben kann.“
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