Urteil: Abgeordnete müssen Jobs offenlegen

Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten müssen transparent bleiben: Das Verfassungsgericht hat die Klage einiger Parlamentarier abgewiesen.

Gerade mit dem Nebenjob beschäftigt? Mäßig gefüllter Bundestag Bild: dpa

KARLSRUHE taz/afp Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte aus Nebenjobs offenlegen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach gehen von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten "besondere Gefahren für die Unabhängigkeit" der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb "Anspruch darauf" zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber "nachrangig". Damit scheiterte die Klage von Parlamentariern aus Union, SPD und FDP gegen den vom Bundestag 2005 beschlossen Verhaltenskodex.

Das Karlsruher Urteil erging mit vier gegen vier Richterstimmen. Die Klage musste deshalb gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz insgesamt abgelehnt werden. Nach Auffassung der vier Richter, die sich gegen die Klage ausgesprochen haben, liegt die Annahme "nicht fern", dass Einnahmen aus Nebentätigkeiten "Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können". Der Gesetzgeber durfte deshalb 2005 die Transparenzregelung beschließen. Sie sieht vor, dass der Bundestag die Quellen der Nebeneinkünfte veröffentlichen und die Mandatsträger dabei angeben müssen, ob sie im Monat zusätzlich zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder mehr als 7000 Euro verdienen.

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