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■ UrteilStadt zahlt Hotel

Karlsruhe (AFP) – Eine obdach- und arbeitslose Frau hat bei einer Erkrankung und Schwangerschaft Anspruch darauf, vorläufig in einem Hotel statt in einem städtischen Obdachlosenheim untergebracht zu werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichen Beschluß entschieden. (AZ: 1 BvR 565/93)

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