■ Urteil: Stadt zahlt Hotel
Karlsruhe (AFP) – Eine obdach- und arbeitslose Frau hat bei einer Erkrankung und Schwangerschaft Anspruch darauf, vorläufig in einem Hotel statt in einem städtischen Obdachlosenheim untergebracht zu werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichen Beschluß entschieden. (AZ: 1 BvR 565/93)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 290 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen