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■ UrteilKein Einsatz bei Streik

Kassel (dpa) – Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat sich in der strittigen Frage, ob Beamte während eines rechtmäßigen Streiks auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden dürfen, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gebeugt. Bereits im März wurde entschieden, daß Beamte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Jetzt wurde auch über einen Hilfsantrag entschieden, in dem beantragt wurde, den Einsatz von Beamten zu verbieten, wenn der Arbeitgeber selbst den Streik für rechtmäßig hält. Diesem Antrag gaben die obersten Arbeitsrichter nun statt.

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