■ Urteil: Kühnen-Gruß strafbar
Nürnberg (AP) – Das Amtsgericht Nürnberg hat den sogenannten Kühnen-Gruß als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestuft. Die Richter verurteilten einen 23jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, nachdem er einem SPD-Politiker bei einer Veranstaltung gegen Rechtsradikalismus den ausgestreckten rechten Arm mit drei gespreizten Fingern dargeboten hatte.
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