piwik no script img

■ UrteilMann und Rente teilen

Kassel (dpa) – Lebt ein Mann in Bigamie, müssen sich die Witwen nach seinem Tode die Rente teilen. Dabei kommt es auf die rechtliche Dauer der Ehe an, nicht auf die Frage, welche der Frauen tatsächlich länger mit dem Mann zusammengelebt hat. Mit diesem gestern veröffentlichten Urteil hat das Kasseler Bundessozialgericht seine Rechtsprechung zum Problem der Doppelehe bekräftigt. (Az.: 5 RJ 72/92)

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen