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■ UrteilMann und Rente teilen

Kassel (dpa) – Lebt ein Mann in Bigamie, müssen sich die Witwen nach seinem Tode die Rente teilen. Dabei kommt es auf die rechtliche Dauer der Ehe an, nicht auf die Frage, welche der Frauen tatsächlich länger mit dem Mann zusammengelebt hat. Mit diesem gestern veröffentlichten Urteil hat das Kasseler Bundessozialgericht seine Rechtsprechung zum Problem der Doppelehe bekräftigt. (Az.: 5 RJ 72/92)

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