■ Urteil: Nötigung: 13 Jahre
Bamberg (dpa) - Im ersten Bamberger Kinderschänder-Prozeß ist der Angeklagte aufgrund der belastenden Aussagen seiner beiden Töchter zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Andere Beweise gab es nicht, lediglich Indizien. Das Urteil liegt zwei Jahre unter der Höchststrafe. Der 32jährige Arbeitslose wurde am Dienstag für schuldig befunden, sich an seinen heute fünf und sieben Jahre alten Töchtern in 13 Fällen sexuell vergangen zu haben. Die Jugendkammer sah in fünf Fällen zugleich sexuelle Nötigung als erwiesen an, nicht aber Vergewaltigung.
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