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Urteil zu „NSU 2.0“- DrohschreibenFast sechs Jahre Gefängnis

Ein 54-Jähriger hatte Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens geschickt. Nun wurde er zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der Angeklagte Alexander M. wies in einem letzten Vortrag alle Vorwürfe zurück Foto: Andreas Arnold/dpa

Frankfurt am Main epd/afp | Im Prozess um die Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Angeklagten Alexander M. zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler sprach den 54-jährigen Berliner am Donnerstag einer Vielzahl von Vergehen schuldig, darunter der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, Beleidigung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. (AZ: 5/17 KLs – 6190 Js 216386/21 (24/21))

Die Staatsanwaltschaft hatte für M. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte wies in einem letzten Vortrag alle Vorwürfe zurück. Diese seien nicht belegt. Staatsanwaltschaft und Polizei verbreiteten Lügen, um den Verdacht auf ihn als angeblichen Einzeltäter zu lenken, sagte er. Er sei lediglich Mitglied einer rechten Chatgruppe im Darknet gewesen, habe aber keine Straftaten begangen. Er beantragte nach einem Jahr und sieben Monaten Untersuchungshaft Haftverschonung gegen geeignete Auflagen.

Wissler und Başay-Yıldız fordern weitere Aufklärung

Zwischen August 2018 und März 2021 waren mehr als 80 Drohschreiben per E-Mail, Fax oder SMS verschickt worden. Diese waren gespickt mit wüsten Beschimpfungen und Todesdrohungen. Adressaten waren vor allem Frauen des öffentlichen Lebens, Rechtsanwältinnen, Politikerinnen, Journalistinnen, Staatsanwältinnen. Die Schreiben waren mit „Heil Hitler“ unterschrieben. Die Bezeichnung „NSU 2.0“ spielte auf die rechtsextreme Gruppe an, die von 2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordete.

Vor dem Urteilsspruch hatten Empfängerinnen der Drohschreiben weitere Aufklärung gefordert. Die Ermittlungen zu den Abrufen privater Daten der Betroffenen auf Polizeicomputern müssten mit Nachdruck fortgesetzt werden, forderten Linke-Politikerinnen wie Janine Wissler und Frauen des öffentlichen Lebens, darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die als erste Drohschreiben erhielt.

Die Betroffenen gingen davon aus, dass zumindest das erste Drohfax von einem Polizisten und nicht vom Angeklagten verschickt worden sei. Die Gewerkschaft der Polizei hat diesen Verdacht zurückgewiesen.

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2 Kommentare

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  • Eine Richterin, die nicht blind auf dem rechten Auge ist, sehr schön und Hoffnung machend.

  • “…Die Vorsitzende Richterin …sprach schuldig…“ Hä?



    Daß euch Schreiberlingen - ob solches Schmonzes sich nicht Zehnnägel nach innen rollen beim Korrekturlesen?! Ad fontes! Gelle



    Recht & schuldig sprechen bei Spruchkörpern wie hier - der Senat.



    Vorsitzende leiten die Sitzung •

    unterm—— btw but not only



    Das ist kein Pipifax. Das Grundgesetz geht von der Gleichheit der Richter aus!



    (…einschließlich der Schöffen und ehrenamtlichen Richter; nicht wahr - nur zur Erinnerung - Herr Christian Rath)



    Und ja! Früher! Ja - da durften Vorsitzende - allein - in aller herr&dämlichkeit!



    Die Geschäftsverteilung im Spruchkörper regeln. Vorbei Vorbei.



    Auch diese Bastion (neben alleinigen Gerichtsschlüssel beie blinde Hesses!;)(



    Geschleift! Nunmehr durch Beschluss des Spruchkörpers - 🙀🥳 -