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Urteil zu Mord an Fritz von WeizsäckerZwölf Jahre Gefängnis

Ein Berliner Gericht hat einen 57-Jährigen wegen Mordes an Fritz von Weizsäcker schuldig gesprochen. Der Verurteilte hatte den Chefarzt 2019 erstochen.

Das Landgericht hat entschieden: Der Mörder von Weizsäcker muss für 12 Jahre in Haft Foto: Fabian Sommer/dpa

Berlin afp/ dpa | Im Mordprozess um die tödliche Messerattacke auf den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker ist der Angeklagte zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ordnete am Mittwoch zugleich die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie an. Er hatte im vergangenen November den Mediziner von Weizsäcker während eines Vortrags erstochen.

Der 57-jährige Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz wurde außerdem wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verurteilt. Der Polizist, der privat bei dem Vortrag war, bei dem Weizsäcker erstochen wurde, wollte den Angreifer stoppen und wurde schwer verletzt.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte 14 Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. In ihrem Plädoyer sagte sie, der Täter habe den jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker gegen Ende des Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen. Es sei eine sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes. Als Mordmotiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten.

Fritz von Weizsäcker (59) war am 19. November 2019 durch einen Messerstich in den Hals getötet worden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen.

Der Angeklagte, zuletzt als Packer in einem Logistikzentrum tätig, hatte die Tat gestanden, aber keine Reue gezeigt. Laut einem psychiatrischen Gutachten war er wegen einer Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig.

Die beiden Verteidiger sprachen sich für eine Verurteilung wegen Mordes an dem Mediziner aus und verlangten im Fall des Polizisten einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine konkrete Freiheitsstrafe beantragten sie nicht. Er sehe nicht, dass weitere Gefahr von seinem Mandanten ausgeht, so einer der Verteidiger.

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