Urteil zu „LuxLeaks“-Informanten gekippt: Keine Bewährungsstrafe

Das Urteil gegen einen Informanten in der „LuxLeaks“-Affäre um Enthüllungen über Steuervorteile für internationale Großkonzerne wurde aufgehoben.

Ein Mann mit Brille hält ein Blatt Papier

Bekommt nun doch keine Bewährungsstrafe: „LuxLeaks“-Informant Antoine Deltour Foto: dpa

LUXEMBURG afp | In der „LuxLeaks“-Affäre um Enthüllungen über Steuervorteile für internationale Großkonzerne hat ein Gericht in Luxemburg am Donnerstag das Urteil gegen den Informanten Antoine Deltour gekippt. Die Bewährungsstrafe gegen Deltour werde aufgehoben, urteilte das Gericht. Eine geringere Strafe für den Mitangeklagten Raphaël Halet wurde dagegen aufrechterhalten.

Deltour war im Berufungsprozess im vergangenen März zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1.500 Euro Strafe verurteilt worden. Der Mitangeklagte Halet erhielt eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Beide legten Berufung ein.

Die beiden Franzosen hatten fast 30.000 Dokumente entwendet, die enthüllen, wie Luxemburg Großkonzernen bei der Vermeidung von Steuerzahlungen in Milliardenhöhe half. Sie gaben die Dokumente 2012 an den Journalisten Edouard Perrin weiter.

Doch erst die „LuxLeaks“-Enthüllungen des internationalen Recherchenetzwerks ICIJ zwei Jahre später sorgten europaweit für Wirbel. Dadurch kam damals auch der frisch gewählte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unter Druck, der fast zwei Jahrzehnte lang Finanzminister und Regierungschef von Luxemburg war.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.