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Urteil zu Flüchtlingen in AustralienUngeborenes Kind, illegaler Migrant

Ein australisches Gericht nennt das ungeborene Baby einer schwangeren Einwanderin illegal. Das Urteil soll andere abschrecken und betrifft rund 100 Säuglinge.

Der Protest gegen die strikte Einwanderungspolitik in Australien wird immer stärker Bild: reuters

SYDNEY kna | Ein australisches Bundesgericht hat das ungeborene Kind einer schwangeren Migrantin als illegalen Einwanderer eingestuft. Mit dem Urteil vom Mittwoch lehnte das Gericht in Brisbane den Antrag der betreffenden Familie ab, ihrem inzwischen elf Monate alten Säugling einen Schutzstatus zuzuerkennen, wie australische Medien meldeten. Demnach kann das Baby, das nach der Ankunft der Eltern in Brisbane zur Welt kam, bis zum Abschluss eines Asylverfahrens auf die Südseeinseln Manus oder Nauru abgeschoben werden.

Von der Entscheidung sind laut den Berichten möglicherweise rund 100 weitere Babys betroffen, die zwar in Australien geboren wurden, deren Mütter aber noch keinen anerkannten Flüchtlingsstatus besitzen.

Der Richter Michael Jarrett vom Federal Circuit Court in Brisbane bestätigte mit seinem Urteil eine Entscheidung der Einwanderungsbehörden, gegen die die aus Myanmar stammenden Eltern geklagt hatten. Sie gehören der ethnischen Minderheit der Rohingya an, die in Myanmar als Staatenlose behandelt wird.

Jarrett argumentierte laut den Medien, das Einwanderungsgesetz solle davon abschrecken, mit Hilfe von Schleppern nach Australien einzureisen. Wenn die Entscheidung der Regierung in dem vorliegenden Fall gekippt würde, böte dies möglicherweise „einen größeren Anreiz für schwangere Frauen, Menschenschmuggler zu engagieren“.

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2 Kommentare

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  • Richtig wäre es, das Kind einfach bei der Mutter zu belassen, d.h. entweder mit der Mutter zusammen auszuweisen, oder mit der Mutter zusammen aufzunehmen. Das ist human, setzt aber keine falschen Anreize.

    • @DerKommentator:

      Es geht um etwas anderes. In Australien geborene Kinder erhalten die australische Staatsangehörigkeit. Dies führt dann dazu, dass sowohl die Kinder als auch die Eltern als Familienangehörige ein Aufenthaltsrecht haben.

      Deshalb diese absurde rechtliche Betrachtung.