piwik no script img

Urteil zu Corona in Ischgl

Gericht muss Klage eines Deutschen neu prüfen

Die Opfer des ersten großen europäischen Corona-Ausbruchs im österreichischen ­Ischgl können nach einem Urteil wieder auf Entschädigung hoffen. Ein Urteil aus dem Januar 2022 sei aufgehoben worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Montag mit. Die staatlichen Informationen zu dem Ausbruch im März 2020 seien falsch gewesen. Die Tiroler Landesregierung hatte damals mitgeteilt, dass sich die ersten Personen im Flugzeug bei der Rückreise angesteckt hätten. Die Landesregierung wusste aber, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Es bestehe „eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich“, urteilte das OLG. Das Erstgericht muss nun die Klage des Deutschen gegen Österreich neu prüfen. Laut Kläger soll seine Infektion auf das „Missmanagement der zuständigen Behörden“ zurückzuführen sein. Er fordert Schmerzensgeld sowie Erstattung von Heilungskosten und Verdienstausfällen. (rtr)

Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen