Urteil zu Bundespräsidentenwahl: Keine Bühne für NPD-Kandidaten
Die NPD wollte die Bundesversammlungen zu einer Aussprache über die Präsidentschaftskandidaten nutzen. Das Bundesverfassungsgericht sieht es anders.
KARLSRUHE dpa | Die Klagen der rechtsextremen NPD gegen die Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010 sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 sowie die Wahl von Christian Wulff 2010 seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht am Dienstag.
Die Richter wiesen die Klagen des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs und zweier Landtagsabgeordneter ab. Pastörs war beide Male Mitglied der Bundesversammlung, die für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig ist. Beide Male hatte er unter anderem erfolglos eine persönliche Vorstellung der Kandidaten und mündliche Aussprachen gefordert. Deswegen sah er seine Rechte als Versammlungsmitglied verletzt.
Die Richter urteilten, dass die Wahl des Staatsoberhaupts nach dem Grundgesetz ohne Aussprache stattfinde. „Eine Personal- oder Sachdebatte über oder mit dem Kandidaten soll gerade ausgeschlossen sein“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Rechte Pastörs' seien nicht verletzt.
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