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Urteil zu Beschneidung in DeutschlandEin zentrales Zeichen

Etwa jeder vierte Mann auf der Welt ist beschnitten. Im Judentum gilt die Beschneidung als Zeichen des Bundes zwischen dem Volk Israel und Gott.

Ein Junge während einer Beschneidungszeremonie in Algerien. Bild: reuters

BERLIN taz | Die Beschneidung ist im Judentum nicht irgendeine Sitte, die man langsam vergessen oder vernachlässigen könnte, wie etwa das Zertreten eines Glases bei der Hochzeit. Die Beschneidung ist das zentrale Zeichen des Bundes zwischen dem Volk Israel und Gott.

Im Buch Genesis heißt es dazu nach der Übersetzung der Lutherbibel (Kapitel 17, Verse 10-12): „Das aber ist mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Geschlecht nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden; eure Vorhaut sollt ihr beschneiden. Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Jedes Knäblein, wenn‘s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.“

Auch das Alter des Beschnittenen ist so nach dem Verständnis des Judentums per Gotteswort vorgeschrieben – insofern war es zu erwarten, dass der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, so empört auf das Urteil des Kölner Landgerichts reagiert: Es trifft das Judentum in Deutschland im Kern.

Dabei ist nicht ganz klar, ob die Beschneidung im Volk Israel oder den Stämmen Israels nicht schon bestand, bevor es zum Glauben an und zum Bund mit Jahwe als dem einen, einzigen Gott fand. So kannten schon die alten Ägypter die Beschneidung, also die zumindest teilweise Entfernung der Vorhaut an der Spitze des Penis. Außerdem gibt es steinzeitliche Funde von möglichen Beschneidungsinstrumenten.

Sicher ist, dass sich die Beschneidung in der Zeit des babylonischen Exils des Volkes Israel im 6. Jahrhundert vor der Zeitenwende als das zentrale Zeichen der Volkszugehörigkeit endgültig durchsetzte. Später soll es sogar Märtyrer gegeben haben, die die Todesstrafe erlitten, weil sie dem Beschneidungsverbot unter der Fremdherrschaft von Antiochos IV. Epiphanes (etwa 215-164) nicht folgen wollten.

Beschneidung ist ein religiöses Fest

Auch dem Islam ist die Beschneidung sehr wichtig. Sie wird zwar nicht im heiligen Buch des Koran ausdrücklich gefordert, ist aber als Anweisung (“Hadith“) des Propheten Mohammed überliefert, also in der Sicht der Moslems fast so verpflichtend wie die Regeln im Koran selbst. Während die Beschneidung im Judentum in der Regel am achten Tag nach der Geburt stattfindet, ist sie der islamischen Tradition nach bis zum 13. Lebensjahr des Jungen möglich.

Im Judentum wie im Islam nehmen die Beschneidung auch Ärzte im Krankenhaus vor, die dabei Segenssprüche beten. Zudem gibt es ausgebildete Beschneider, im Judentum „Mohel“ genannt. Die Beschneidung, die „Brit Mila“ ist ein religiöses Fest und findet meist in der Synagoge statt. Mit der Ausnahme weniger Teilkirchen wurde die Beschneidung im Christentum mit dem langsamen Verschwinden ihres judenchristlichen Zweigs in den ersten zwei Jahrhunderten nach Christus unüblich.

Es gibt unterschiedliche Formen der Beschneidung, je nachdem, wie weit die Vorhaut entfernt wird. Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit mindestens jeder vierte Mann beschnitten ist.

Umstritten ist, wann und unter welchen Bedingungen die Beschneidung generelle hygienisch-medizinische Vorteile hat. Allerdings gibt es nach Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Hinweise, dass eine Beschneidung das Risiko für verschiedene Karzinome, Geschlechtskrankheiten und Infektionen wie HIV und HPV senkt. Manchmal behauptete positive sexuelle Effekte der Beschneidung sind sehr strittig.

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30 Kommentare

 / 
  • JJ
    Jonathan Jung

    Die Leserkommentare sind hier das beste an dem ganzen Artikel! Die taz hat so deutlich zu schreiben wohl verlernt.

  • H
    Hansi

    Die Kaltschnäuzigkeit wie die taz die Körperverletzung an Geschlechtsorganen kleiner Kinder abtut entsetzt mich.

     

    Die Vorhaut ist ein kleines, aber sehr empfindsames Organ, wo sich ein relevanter Teil des sexuellen Lustempfindens abspielt. Das mag nicht jedem Mann wichtig sein, aber Eltern sollten dies nicht für ihre Kinder entscheiden dürfen!

  • TC
    Tomas C.

    Ich bin mit einer jüdischen Israeli verheiratet, unser gemeinsamer Sohn ist jetzt 2 Jahre alt und selbstverständlich *nicht* beschnitten.

     

    Unser Sohn kam als Frühchen zur Welt, unter 2.5kg Gewicht, musste beatmet werden, bekam RSV, musste wieder beatmet werden, Leistenhernie, Not-OP, Herzprobleme, 1 Jahr lang Medikamente nehmen und musste während dieser Zeit immer an einen Monitor angeschlossen sein.

     

    Hätten wir zu dieser Tortur für unseren Kleinen auch noch eine Beschneidigung durchführen müssen? Für die Tradition? Für sprechendes Gebüsch und den Mann im Mond?

     

    Ich darf hier aus Höflichkeit gar nicht schreiben was ich zu "Beschneidern" zu sagen habe. Säuglinge willkürlich zu verletzten, sie Risiken auszusetzen (und diese gibt es, auch wenn die Befürworter sie gerne schönreden) das tun keine liebenden Eltern.

     

    Wir leben nicht mehr im Mittelalter!

  • B
    baruschko

    Nur mal als Gedanken"Spiel":

    Beschneidung (eigentlich VERSTÜMMELUNG) bei Mädchen.

     

    In irgendeinem heiligen Buch stände, das ist religiöse Pflicht, also, für die Angehörigen einer

    Religionsgemeinschaft ein muss.

    Religionsausübung ist vom GG gedeckt, also ist die

    Beschneidung von Mädchen erlaubt!

     

    Wer weiß, was diese "Beschneidung" bedeutet, dem

    ist sofort klar (wenn kein religiöser Fanatiker):

    Das geht auf keinen Fall!

     

    Beschneidung bei Mädchen ist ein Verbrechen und kann

    hier(in der BRD / EU) AUF KEINEN FALL geduldet werden!

     

    Es zieht also auch nicht das Argument der

    Religionsfreiheit da diese TAT, gegen die

    Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht

    von Kindern verstößt,

    also eine STRAF-TAT ist!

     

    Kann mit mal einer erklären, warum das bei der

    (zugegebenermaßen vergleichsweise, relativ

    "harmlosen")Beschneidung von Jungen anders sein soll??

     

    Das Prinzip ist das gleiche, die körperliche

    Unversehrtheit von (KLEIN-) Kindern MUSS geschützt

    werden und ist keinesfalls mit irgendwelchen

    religiösen Vorstellungen zu legitimieren.

     

    Bitte, wo leben wir denn Hier, schon mal was von

    Aufklärung gehört?!

  • ED
    Ende der geduld

    Die Taz-liban will mir wieder die Relidioten schmackhaft machen. Geht weg.

  • DD
    Dranreb Drefla

    Zum Verständnis des Begriffs "Körperverletzung" ist es wichtig zu wissen, daß bereits das (reversible, weil zuwachsende) Ohrlochstechen bei Minderjährigen als Körperverletzung gewertet wird.

     

    Bei dieser seit Jahren gängigen Definition des Rechtsbegriffs hatten die Richter überhaupt gar keine andere Wahl, als die irreversible Entfernung eines Körperteils ebenfalls als Körperverletzung zu werten.

     

    Wenn die Religionsvertreter dies nun nicht akzeptieren wollen, so ist das deren Pech: Wie ich mich erinnere, findet der Begriff "Religion" sein Ende bei Überschreitung der Grenze zwischen geistiger und körperlicher Ausübung. Nicht umsonst sind schon vor Jahrzehnten alle Ansinnen gescheitert, eine Religionsgemeinschaft mit dem "religiösen" Ansinnen gemeinsamen Drogengenusses zu gründen. Also müssen auch alle Ansinnen scheitern, ein Recht auf Religionsausübung durch operative körperliche Veränderungen zu fordern.

     

    Die taz sollte als ehemaliges Sprachrohr der Unreligiösen ("Runter mit dem Lattensepp" als Titel zum Schulkreuzverbot) dieses Urteil wohlwollend kommentieren.

  • Z
    Zensur

    Wo ist eigentlich der Beitrag von schmu (und andere) geblieben?

     

    Wenn ihr schon zensiert, dann solltet ihr auch die Referenzen gleich mitlöschen. Sonst fällts auf. Von der taz hätte ich das nicht erwartet :(

  • DF
    Dr. Friederike M. Perl

    Religion als Grund für Beschneidung? Umgekehrt: Beschneidung ist eine zutiefst unfromme Haltung: sie ist eine Kritik an einem Gott, der offenbar irgendwie was falsch gemacht hat bei der Herstellung des männlichen Menschen ("zuviel Vorhaut"), und das muss nun (von demselben männlichen Menschen!) "korrigiert" werden. Wer wirklich fromm ist und Gott als Schöpfer aller Wesen und Dinge anerkennen will, der muss auch den Menschen so nehmen, wie Gott ihn eben geschaffen hat.

    Vielmehr zeigt sich hier eine Tradition, die den Menschen brutalisieren will: Eltern sollen ihr Schutzbedürfnis gegenüber ihren Kindern niederkämpfen, das Kind den Interessen der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Ich habe nur Mütter gesehen, die weinten. Und später sollen die Kinder dann ab in die Armee oder zu sonstwelchen Verbrechen abgegeben werden...Beschneidung von Kindern ist Vorbereitung auf das Funktionieren in der militarisierten, brutalisierten Gruppe. Jesus wollte Frieden fördern. Er schaffte als erstes mal die Beschneidung ab!

    Danke an das Grundgesetz und seine Verteidiger!

     

    Friederike M. Perl

    Stuttgart

    FMPerl@aol.com

  • W
    Wolf

    Hosen runter zum Gebet

    von orthodoxen Juden wird als Argument vorgetragen, dass derjenige der unbeschnitten sei nicht in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen werde. Manche folgern daraus, dass die Beschneidung schon deshalb vor sozialer Isolierung schütze und der chirurgische Eingriff weniger gravierend sei.

    Wie aber wird das kontrolliert? Siehe Überschrift?

  • AI
    Abdullah Ibn Sad

    @ Wolfgang Banse

    Könnte es sein, dass Sie hier massiv etwas missverstanden haben?

    Es geht nicht um die garantierte Religionsfreiheit der

    Religionsgemeischaften der Muslime und Juden.

    Es geht um die Religionsfreiheit (und die körperliche Unversehrtheit) kleiner Kinder. Das frech auszublenden wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf die Moralität besagter Gemeinschaften.

  • U
    Ute

    Wenn der ZJD, nun mit Herrn Graumann, auf dem Spielfeld auftaucht, dann wird auch für den hinterwäldlerischte Fundamentalismus eingetreten.

     

    Dabei ist es schon hundert Jahre her, dass Theodor Herzl es nicht angebracht fand, seinen Sohn Hans beschneiden zu lassen.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Betrifft:@Wolfgang Banse

    Richtig heißen muss es,Eingriff in die garantierte Religionsfreiheit.

    Ich bitte vielmals um Entschuldigung,statt ein E ein K geschrieben wurde.

  • J
    Jun

    @schmu

    Wöchentlich den Leib seines Erlösers zu verzehrend klingt für mich nicht sinnvoller.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Kein Eingriff in die garantierte Religionsfreiheit

    Religionsfreiheit woird im Staaat Deutschland durch die aufgenommende Präembel im Grundgesetz der Bundesrepublik-Deutschland garantiert.Das ergangene Urteil des Landgerichts Köln setzt diese garntierte Religionsfreiheit im Bezug auf das Verbot der Beschneidung außer Kraft.

    Die Religionsgemeischaften Muslime und Juden sollten das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ,sowie den Internationalen Menschengerichtshof anrufen,im Bezug auf das verkübndete Urteil des Landgerichts Köln.Garantieret Religionsfreiheit sollte auch im Alltag gelebt,erlebt und erfahrbar sein.

  • P
    Pastafari

    Das Spaghettimonster spricht: Beschneidet meine Nudel nicht!

     

    Das sind die wahren Worte des echten, einzigen und allmächtigen Gottes!

     

    Warnung: Dieser Kommentar kann Spuren von Blasphemie und Vernunft enthalten!

  • T
    tazitus

    Der Gott, der Vorhaut wachsen ließ um sie als Opfer zurückzufordern? Vernunft und Religion schließen sich wohl aus. Positive hygienisch, medizinische Effekte? Mann kann sich waschen.

  • M
    MONIKA

    was soll das? jeder kann sich freiwillig verstümmeln lassen, wenn er volljährig ist. aber kinder zu verstümmeln, ist einfach nur krank. wir haben vor einiger zeit das abo der taz abbestellt, weil ich den eindruck habe, dass sich die taz langsam zu ner religionszeitschrift entwickelt. chatgewohnheiten muslimischer männer, beträume an schulen, islam gier, juden da, christen hier, in jeder ausgabe ein artikel, überwiegend über den islam und muslime. man bekommt den eindruck, dass atheisten langsam in der minderheit sind.

  • F
    FSM

    Ganzer toller Artikel Herr Gessler.

     

    Rechtfertigung von Körperverletzung auf religiotischer Basis?

     

    "...Es trifft das Judentum in Deutschland im Kern..."

     

    Das Abschneiden der Vorhaut eines Menschen ist nach dieser Logik also der Kern des Judentums. Aha!

     

    Warum hat "Gott" denn den Mann eigentlich mit einer Vorhaut "geschaffen", wenn sie gleich wieder abgeschnitten werden soll?

     

    Ist das Foto im og. Artikel mit dem lächelnden Jungen eigentlich vor oder nach dem Eingriff aufgenommen worden?

     

    Hier sind ein paar andere Fotos mit vor Schmerzen schreienden Jungen:

     

    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/maennliche-beschneidung/eine-kleine-operation/religioese-beschneidung.html

  • C
    Claru

    Unsere gläubigen chinesischen Nachbarn sind zur Geburt ihres Kindes nach Holland gefahren, da die Klinik hier in Dtl. sich geweigert hat einen Wunschkaiserschnitt in der 29 Schwangerschaftswoche durchzuführen, da das wohl und die Gesundheit des Kindes dadurch gefährdet würde. Sie wollten, daß der Sohn irgend ein spezielles Sternzeichen wird und nicht das darauf folgende.

    Der Sohn trägt leider, weil er ein Frühchen war, ein Hörgerät und bekommt jeden Schnupfen ab den es gerade gibt.

    Ich finde die Entscheidung richtig. Das körperliche Wohl des Kindes geht vor irgendwelchen religiösen Nonsense, egal welcher Religion.

  • MP
    Max Persch

    Ein gutes Urteil.

    Religiös verbrämte Menschen gehen mit ihrem falsch verstandenen Traditionalismus gegen das Recht auf Unversehrtheit der Person vor. Wurde ja immer schon so gemacht, geil blöd!

    Wer seinen eigenen Kultus über den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und den Körper von anderen stellt, mit dem will ich nicht in einer Gemeinschaft leben. Eher ein unschönes Zeichen, dass hier vorher nicht aktiv gegen vorgegangen wurde.

    Ein bisschen inspirativer darf sich eine Religion da schon geben. Hier wäre es mal eine zivilisatorische Glanzleistungen sich im interreligiösen Dialog auf eine entsprechende kulturelle Ersatzhandlung zu einigen, um nicht weiterhin wehrlose Kinder zu verstümmeln.

  • FV
    freiheit von religion

    jemand, der ernsthaft glaubt, ein unsichtbares wesen im himmel, das in den kindertagen menschlichen verstandes hat bücher schreiben lassen, wünschte sich von ihm, dass er seinem sohn den penis beschneidet, der soll dafür bitte zurück in die antike fliegen, in der er geistig steckengeblieben ist.

  • B
    buccaneer

    Ein Bund mit WEM ?

    Sorry, ich glaube nicht an Gespenster, auch nicht an heilige

  • T
    Tropenarzt

    Soll mir recht sein, wenn jemand aus religioesen Gruenden sein Organ sogar ganz abscneiden laesst.

     

    Was die Sache problematisch macht, ist, dass hier (wohl zumeist) Eltern einen irreperablen Eingriff an ihrem schutzlosen Kind vornehmen lassen. Weder ist dieser eindeutig der Gesundheit dienlich (wie zB Imfpungen), noch hat der eigentlich Betroffene irgendein religioeses Motiv: In diesem Alter noch kein Thema.

     

    Darum - bitte religioes motivierte Operationen an sich selbst vornehmen lassen!

  • M
    menschenfreund

    Es ist für alle nachvollziehbar: Die Beschneidung ist irreversibel.

    Das ist der wesentliche Grund, warum eine Beschneidung erst ab Volljährigkeit und in völliger Selbstbestimmung stattfinden darf.

    Ein im Unterschied zu mir gläubiger Forist in einem anderen Forum schrieb, daß es der Gottesschändung nahe käme, wollte man seine Schöpfung in dieser Weise "vervollkommnen". Als ob Gott unfähig sei, sein Wollen selbst zu realisieren...

    Vielleicht kommt man ins Nachdenken?

  • N
    Neville

    @ Schmu

     

    Ihr Kommentar zeigt, dass Sie sich überhaupt nichts vom dem Judentum wissen.

    Ferner muss ich Ihnen vorhalten, dass Ihnen jeglicher Respekt vor einer Religion - und somit dem Denken und Fühlen von Millionen Menschen - fehlt.

  • R
    ROLandschuetz

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Schon merkwürdig,liebe taz,daß die sonst frauenfreundliche und feministische taz so darauf abstellt,daß durch die Beschneidung (männl.Kinder,männl.Vorhäute werden beschnitten!Nicht weibliche !)angeblich "der Bund mit Gott" begründet wird! Nehmen wir den religiösen Hokuspokus mal ernst: Der Bund wird also nur durch männliche Mitglieder der "Gemeinde" begründet? Und die Frauen ,resp. kleinen Mädchen? Die sind dann im günstigsten Falle eine Art Anhängsel des Mannes?

    Solchen Unsinn schreibt arumentativ eine feministisch orientierte aufklärerische Tageszeitung?

    Habt Ihr alle schlecht geschlafen? Oder was?

     

    Das Gerichtsurteil geht NATÜRLICH voll in Ordnung,natürlich ist solche Beschneidung kleiner Jungs eine Körperverletzung an nicht geschäftsfähigen Menschen. Die religiöse Selbstbestimmung beginnt in der Bundesrepublik mit dem 14.Lebensjaht, dem Beginn der beschränkten geschäftsfähigkeit. Wenn ein jugendlicher Junge mit 14 beschließt ,einer Religionsgemeinschaft anzugehören ,resp. weiter der anzugehören welche die Eltern bei seiner geburt für ihn haben eintragen lassen, so kann er ja dann den für Muslime und Juden ach so wichtigen Eingriff vornehmen lassen. Die Eltern haben -deren Religionsrechte werden doch gar nichtb berührt, die des Jungen in jenen 14 Jahren auch nicht- kein Recht, an dem Jungen durch Arzt oder Scharlatan eine Körperverletzung vornehmen zu lassen. Nebenbei,wegen der zu erwartenden Hinweise auf Frauenbeschneidungen ,die natürlich eine schwerer Körperverletzung darstellen in der Praxis wie sie ist: Das ist im Geltungsbereich deutscher gesetz absolut verboten und wird schwer bestraft. Es argumentiert auch niemand, dass irgendwelche AnhängerInnen dieser Praktiken mal kurz nach Äthiopien fahren und der Tochter Gewalt antun lassen. Bei den Jungs , in sicher weniger schwerwiegendem Falle von künftiger Körperverletzung, wird ein solcher beschneidungstourismus aber als Gegenargument gegen das vernünftige und weise Gerichtsurteil gebracht.Das ist unseriös!

     

    Die Religiösen aller Länder haben sich nicht nur in Afghanistan, Äthiopien und anderen solchen Staaten an grundsätzliche Rechte des /der Einzelnen zu halten-immerhin entsenden wir als Deutsche Truppen in solche Länder um Mindeststandards durchzusetzen- sondern sie haben sich vor allem in den Ländern diesen Grundrechten usw. zu unterwerfen,in denen derlei Rechte des Einzelnen nicht mit Kampfpanzern und Düsenjägern herbeibombardiert und herbeigeschossen werden müssen gegen Wahnsinnige und religiöse Fanatiker.

    Welchen aufgeklärten Moslem oder Juden ,welche aufgeklärte Muslima oder Jüdin soll es stören, wenn der Sohnemann mit 14 ,nach Erreichen seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit und mithin dem erreichtem Recht über seine Religionszugehörigkeit selbst zu entscheiden,dann etwaig seine Beschneidung in Angriff nimmt-oder sie eben ablehnt weil er die elterliche Religionsgemeinschaft verläßt.

     

    Die deutschen gerichte werden hoffentlich den jetzt endlich eingeschlagenen laizistischen Weg beibehalten-da niemandes Recht auf freie Religionsausübung eingeschränkt wird,höchstens patriachalische Strukturen innerhalb dieser Religionsgemeinschaften. Nebenbei: Die Christenkinder schließen ihren "Bund mit Gott "auch erst,wenn sie ca. 14 jahre alt sind und konfirmiert werden. He!

     

    Hier geht es um eine bestimmte Körperverletzung und elterliches Anmaßen von in diesem Falle nicht existierenden Rechten aus weltanschaulichen Gründen, die im Rahmen einer Güterabwägung eindeutig zugunsten der körperlichen Unversehrtheit des Kindes (hier: männl.Kindes)eindeutig nicht gewährt werden dürfen! Aufgeklärte Moslems und Juden werden damit auch kein Problem haben.

    Elternrechte werden und sollen ja bei weitaus weniger die Kinder (Jungs wie Mädchen) körperlich und psychisch beanspruchenden Themen eingeschränkt werden; Eltern ,die ihre Kinder zuhause erziehen wollen und nicht im Kindergarten werden angefeindet.

    Und dann soll Eltern aus Gründen irgendeiner religiösen Bronzezeitvorschrift erlaubt werden, am Körper ihrer Kinder, hier: ihrer Söhne ,herumsäbeln zu lassen?

     

    Hat man in der Bundesrepublik Dtschld. eigentlich komplett den Verstand verloren?

  • S
    Schnitter

    Im deutschen Bundestum gilt die nicht medizinisch erforderliche Beschneidung Minderjähriger als Körperverletzung.

  • R
    Racket

    Auch wenn sich der deutsche Durchschnittskleinbürger daran herzhaft wird affimieren können, in der Sache ist das Urteil richtig. Die Knabenbeschneidung hat ja auch physische (evtl. auch vermehrt psychische) Folgen.

  • J
    Julia

    Ich finde Beschneidung bei Minderjährigen aus nicht medizinischen Gründen unmöglich. Was erlauben sich Eltern eigentlich? Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein beschnittener Penis empfindet nicht mehr das, was ein unbeschnittener empfinden kann. Es handelt sich um einen medizinischen Eingriff, der Gefahren birgt. Es ist eine grausame Praxis. Ich kann nicht verstehen, wie man im 21. Jahrhundert eine derart archaische Praxis als wichtige religöse Pflicht bezeichnen kann. Wann lernen die Menschen endlich, selbst zu denken? Wenn ein erwachsener Mensch sich zu einer Religion bekennt, die grüne Haare oder einen beschnittenen Penis verlangt: Kann er gerne tun. Sieht ja auch gut aus, oft. Wenn jemand es aus Lust tut (soll es ja geben), aus hygienischen Zwecken oder optischen Gründen: Gerne, wenn er volljährig ist. Übrigens: Bitte nicht vergessen, dass Beschneidung im angelsächsischen Raum aus der puritanischen Zeit stammt und der Behinderung, wenn nicht gar Verhinderung, der Onanie dienen sollte. Hygiene? Wascht Euren Kindern halt den Schniedel. Krankheitsverhütung? Umstritten. Entscheidet Euch, wenn ihr alt genug seid. Mein Kind musste operiert werden an "eben diesem Ort", und ich fand es furchbar. Seid glücklich, ein gesundes Kind zu haben.

  • S
    Salami

    Da "religiöselts" auf einmal in der TAZ....

     

    Eine Wertung des Urteiles traut (?) ihr euch allerdings nicht zu.

     

    Ich denke, dieses Urteil ist ein großartiges Urteil für die Religionsfreiheit. Diese beinhaltet nämlich auch die Freiheit einer Religon oder einem religiösen Brauch nicht angzugehören / mitzumachen.

     

    Ein vierjähriger Junge kann wohl kaum beurteilen, ob er sich gerne im Namen einer Religon einen Teil seines Pimmels abschneiden lassen will. Er wird von den Eltern unumkehrbar dazu gezwungen.

     

    Insofern kann eine Beschneidung erst dann stattfinden, wenn dies vom zu Beschneidenden im Rahmen seiner Religionsfreiheit so gewünscht wird (dies kann man wohl ab einem Alter von 13 Jahren annehmen).