Urteil zu Berliner Polizei: Nur bei Gefahr filmen
Das Verwaltungsgericht Berlin sagt, dass die Polizei die Antiatomdemo nicht mit der Kamera festhalten durfte. Nun wird wohl insgesamt weniger gefilmt.
Das polizeiliche Filmen der Antiatomdemonstration in Berlin im September vergangenen Jahres war rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Geklagt hatten eine Bürgerinitiative, die Mitveranstalterin der Demonstration war, und ein Teilnehmer der Versammlung, an der rund 50.000 Menschen teilnahmen. "Wir gehen davon aus, dass das Videografieren einer Demonstration einen Abschreckungseffekt hat", erklärt Anwältin Ulrike Donat. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an.
"Wenn der einzelne Teilnehmer der Versammlung damit rechnen muss, dass seine Anwesenheit oder sein Verhalten bei einer Veranstaltung durch Behörden registriert wird, könnte ihn dies von einer Teilnahme abschrecken […]", schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Das Filmen könne nur durch eine gesetzliche Grundlage ermöglicht werden - die gebe es aber nicht. Die Polizei hatte argumentiert, dass das Filmen notwendig sei, um Einsatzkräfte und Verkehr zu lenken.
Das Urteil hat nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichts auch Auswirkungen auf andere Demonstrationen in der Stadt. "Wenn man davon ausgehen kann, dass es eine friedliche Demonstration wird, darf die Polizei nicht filmen", erläuterte er. Der Einsatz von Videokameras sei aber möglich, wenn es Anhaltspunkte gebe, dass von der Versammlung eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" ausgehe. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Ob die Polizei einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellt, ließ sie zunächst offen. (Az. VG 1 K 905.09)
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