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Urteil zu Berliner PolizeiNur bei Gefahr filmen

Das Verwaltungsgericht Berlin sagt, dass die Polizei die Antiatomdemo nicht mit der Kamera festhalten durfte. Nun wird wohl insgesamt weniger gefilmt.

Soll rechtswidrig werden: Polizisten filmen einen friedlichen Demonstranten. Bild: dpa

Das polizeiliche Filmen der Antiatomdemonstration in Berlin im September vergangenen Jahres war rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Geklagt hatten eine Bürgerinitiative, die Mitveranstalterin der Demonstration war, und ein Teilnehmer der Versammlung, an der rund 50.000 Menschen teilnahmen. "Wir gehen davon aus, dass das Videografieren einer Demonstration einen Abschreckungseffekt hat", erklärt Anwältin Ulrike Donat. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an.

"Wenn der einzelne Teilnehmer der Versammlung damit rechnen muss, dass seine Anwesenheit oder sein Verhalten bei einer Veranstaltung durch Behörden registriert wird, könnte ihn dies von einer Teilnahme abschrecken […]", schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Das Filmen könne nur durch eine gesetzliche Grundlage ermöglicht werden - die gebe es aber nicht. Die Polizei hatte argumentiert, dass das Filmen notwendig sei, um Einsatzkräfte und Verkehr zu lenken.

Das Urteil hat nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichts auch Auswirkungen auf andere Demonstrationen in der Stadt. "Wenn man davon ausgehen kann, dass es eine friedliche Demonstration wird, darf die Polizei nicht filmen", erläuterte er. Der Einsatz von Videokameras sei aber möglich, wenn es Anhaltspunkte gebe, dass von der Versammlung eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" ausgehe. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Ob die Polizei einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellt, ließ sie zunächst offen. (Az. VG 1 K 905.09)

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2 Kommentare

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  • T
    Timocracy

    Ich möchte hier noch einmal an die "Details" im Fall Brunner erinnern:

     

    http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/kamera-brunners-s-bahn-funktionierte-nicht-841183.html

     

    Vor solchem Hintergrund kann eigentlich nur der Aktionär der Überwachungskameraproduktion nach mehr fordern. Durch derartige Filterung der Inhalte lässt sich alles so weit manipulieren, dass es ins Konzept unlauterer Meinungsmache passt.

     

    Ich fühle mich persönlich nicht nur durch öffentliche Überwachungskameras weit mehr bedroht als beschützt. Vor kurzem durfte ich sogar erfahren, dass die illegalen Aufnahmen von Anwohnern der Admiralbrücke in Berlin auch ohne Erlaubnis der dargestellten Personen in der Abendschau gezeigt werden können.

     

    Das Recht am eigenen Bild ist noch nicht einmal das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.

  • K
    Ökofritz

    Big Brother is watching you!

     

    Seltsam, dass viele Treffen von Polikern unter Ausschluß der Offentlichkeit - also im Geheimen stattfinden - wenn im anderseits das Volk mitreden will, wird man gefilmt, erfaßt, abgespeichert etc.

     

     

    PS:

    Seltsam ist auch, daß Demos eifrig gefilmt werden, aber in den Medien eher unter den Tisch fallen.

     

    Also Fußball und anderen "Zeitvertreibsthemen" wird unverhältnismäßig mehr Medienzeit gewidmet!