piwik no script img

Urteil wegen FolterdrohungGäfgen bekommt Schmerzensgeld

3000 Euro bekommt der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vom Land Hessen. Nach dem Mord an dem 11-jährigen Jakob von Metzler hatten ihm Beamte mit Folter gedroht.

Das Gericht sieht Gäfgens Menschenwürde verletzt. Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN dpa/afp/dapd | Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden. Gäfgen hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert.

Die Kammer wies die Forderung nach Schadenersatz ab, ebenso einen Befangenheitsantrag des Anwalts. Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.

Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen. Die Beamten, die Gäfgen im Verhör Gewalt androhten, waren bereits 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei hatte nach Gäfgens Festnahme mit ihrer Drohung im Verhör den entführten Bankierssohn noch retten wollen. Die Leiche des Kindes war dann allerdings wenig später aus einem Tümpel geborgen worden.

Gäfgens Anwalt hatte zuletzt noch einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt. Die Kammer habe sich bereits vorab festgelegt, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen, hatte der Anwalt argumentiert. Den Antrag wies das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung zurück. Der Jurist habe diesen nur "rechtsmissbräuchlich" eingesetzt. Gäfgens Anwalt sagte dazu, das Urteil sei "bereits dem Tode geweiht". Das Gericht sei mit dem Befangenheitsantrag falsch umgegangen.

Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entschädigungszahlung kritisiert. Das Urteil des Landgerichts sei emotional nur sehr schwer erträglich, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut am Donnerstag in Berlin. "Diese dicke Kröte muss jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden", fügte er hinzu. Die Entscheidung dürfe jedoch nicht zur Folge haben, dass die Polizei in Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfe, betonte Witthaut.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

30 Kommentare

 / 
  • IN
    Ihr NameK.Muckel

    Man sollte Gäfgen der Öffentlichkeit überlassen, statt ihn 15 Jahre auf unsere Kosten durchzufüttern und auch noch ein Schmerzengsgeld für seine abscheuliche Tat zu zahlen...

    ich glaube die Öffentlichkeit geht gerechter mit ihm um als unser Gutstaat !

  • IN
    Ihr NameK.Moers

    10 Jahre nach dem schrecklichen Ereignis gehen einem noch die Nackenhaare hoch, als wir durch den gestern gezeitgen Film die ganze Geschichte noch einmal präsentiert bekamen.

    Hier ein abgebrühter Mörder, der der Polizei tagelang Märchen erzählt. Da die Verurteilung des Polizeipräsidenten, der zur letzten Möglichkeit greift, das Leben eines 11-jährigen Jungen zu retten und sich damit eine deftige Strafe und eine Suspendierung einheimst...

     

    WO LEBEN WIR EIGENTLICH ??? DER TÄTER LACHT SICH IN SEINER ZELLE KAPUTT UND ÜBERLEGT WAHRSCHEINLICH SCHON, WAS ER NACH SEINER ENTLASSUNG MACHT.

     

    ...zur Nachahmung empfohlen, liebe Täter, wenn ihr es clever anstellt, passiert euch gar nichts ! UND EIN SCHMERZENSGELD IST EUCH AUCH NOCH SICHER !

     

    UNVERSTÄNDLICH !

  • D
    Dat

    unser staat is halt ein täterstaat aber wenn unsere polikter sich mehr für ausenpolitik interesiert als innen, wir können das ey nicht ändern als zivil so müssen wir es akzeptieren (aber ich werde es ganz sicher nicht tun).

     

    ich finde man müsste das mit der drohung nicht so ernst nehmen, weil aus den einzigen grund, weil man das Leben das kindes vlt noch retten könnte. ich selbst würde folter androhen wäre ich polizist, wenn ich denk das sind noch überlebungs chancen für das kind. ich verstehe aber auch unseren staat, folter ist hier in deutschland nicht angsagt. daher muss man das gerecht bestrafen, das was mir dann eigentlich im herzen weh tut sind die polizisten die üm jeden preis helfen wollten und jetzt dafür , weil sie wie ein MENSCH gehandelt hat bestraft zu werden. die eltern, family, freunde, bekannte und mitleidente die zu sehen müssen, weil der mörder das leben deren kind genommen hat, geld krieg weil der auf MENSCHENRECHTE PRediert. ich würde gern wissen wo dann jetzt die menschenrechte der opfer sind/waren und das ermordetet opfer. ich will jetzt aber auch nciht sagen das der mörder keine rechte mehr hätte aber sowas würde ich verbieten, ein mensch der einen anderen menschen umbringt hat kein recht auf menschenrecht zu predieren. ich bin zwar gegen die todesstrafe, ABER SO EINEN MENSCHEN DER ES NÖTIG HAT WEGEN GELD EIN KIND ZU ENTFÜHREN UND UMZUBRINGEN, sollte die beweislast und das urteil auf schuldig sein, sollte MAN DEN VOGELFREI SPRECHEN UND IHN INS EXIL SCHICKEN, aber da wir leider kein exil mehr haben und wir wahrscheinlich auch nicht unsere mörder in ein anderes land schicken wollen, wäre ich trotzdem für vogelfrei sprechung und ab ins den knast für den rest seinen lebens.

     

    DAS BESTE IST NOCH DER ERSTE SATZ DES RICHTERS LAUTET JA, IN NAMEN DES VOLKES!!!!!. NICHT IN MEINEN NAMEN NICHT IN NAMEN DAS KINDES ELTERN; FREUNDE; FAMILY UND ALL DIE DAS AUCH NCIHT IN ORDNUNG FINDEN. Danke vaterstaat das du deinen täter beschütz und die opfer bestrafst.

     

    ich glaube nicht an gott, aber jedes mal wenn ich in eine kirche, synagoge, mosche, pagode und all der restlichen religösen gebäude betrete aus irgendwelchen gründen, werde ich zu deren gott beten das die die das urteil besprochen, dabei geholfen und ausgesprochen haben, den gleichen leid erleiden müssen wie die eltern, family, freunde und mitleidene ertragen, damit sie wissen was sie getan haben. ich werde dann auch beten das die polizten die dann wie MENSCHEN handeln nicht bestraft werden.

     

    falls das jemand das lest und die polizten kennt, ich bin stolz auf euch, lass euch nciht wegen den rückschlag jetzt ändern. aber keine drohungen mehr.

  • U
    upupintothebluesky

    Die Geltungssucht des Kindermörders Magnus Gäfgen könnte seinem vermeintlichen "Sieg" in diesem Verfahren durchaus "NICHT" gelegen kommen.

     

    Die 3000 Euro Schmerzensgeld werden ihm im "Knast" absolut nichts nützen.

     

    Wäre hier ein anderes Urteil gefällt worden, hätte er es aber erreicht, dass durch seine Klage das Folter- oder Folterandrohungsverbot in Deutschland zumindestens "aufgeweicht" würde.

     

    Polizei und Staatsanwälte könnten dann durchaus auch in minderschweren Strafverdachtsfällen geneigt sein, Folter- oder Folterandrohungen als Tatermittlungswerkzeug einzusetzen.

     

    Wäre das allerdings der Fall, würde er vielleicht in Verbindung mit dem Begriff "Lex Gäfgen" noch sehr sehr lange in der öffentlichen Diskussion bleiben, und "DAS" ist es wohl was er erreichen will.

  • PM
    peer müller

    Das ist doch eine schöne, gerechte Sache, so kann er für die ersten 30 Tage von den kommenden 30 Jahren selbst bezahlen und fällt in dieser Zeit niemandem finanziell zur Last

  • T
    Th.Rohmer

    Skandal dieses Urteil, aber leider in diesem Rechtsstaat gesetzlich untermauert.

    Als leitender Beamter hätte ich bei einer Vernehmung genauso gehandelt, war doch die Frage, besteht noch eine geringe Chance das Opfer lebend zu finden.

    Jetzt hat dieses Dreckschwein 3000,€ plus Zinsen bekommen.

    Die Eltern des Jungen sollten zivielrechtlich den Killer auf 3000,00 € Schmerzensgeld verklagen plus Zinsen. Es geht doch nicht an, das er dieses Geld einsteckt.

  • LE
    Ludwig Eberhart

    Unglaublich welche Richter in Deutschland Recht

    sprechen,,, und haben selbst auch Kinder !!

  • A
    atypixx

    Es ist wohl damit zu rechnen, dass die 3.000 Euro in die Tilgung der Prozesskosten oder in sonstige Ansprüche der Geschädigten fallen. Wohl kaum darf Gäfgen etwas von dem Geld haben..

  • BF
    Brigitte Flachmann

    Mich würde interessieren, nach welchen Kriterien die deutsche Justiz urteilt. Ein Mörder - also einer, der einen anderen Menschen vorsätzlich umgebracht hat, bekommt Schmerzensgeld für die angebliche Androhung von Folter, die aber gar nicht stattgefunden hat! Die Gesundheit unserer Tochter - völlig unschuldig und immer gesetzestreu - wurde vorsätzlich so zerstört, dass sie sich niemals wieder ganz erholen wird. Wir haben alle Instanzen in Anspruch genommen. Sie hat noch nicht einmal eine einzige Beweisaufnahme erhalten, geschweige denn Schmerzensgeld!Alles nachzulesen unter www.bitte-um-hilfe.de

  • C
    Chesterfield

    Was soll die Verharmlosug der GdP?Intensiv nachfragen soll wohl bedeuten,dass sie Polizei bei Vernehmungen auch intensiver werden soll,also notfalls auch Gewalt anwenden soll,um ein Gestaändnis zu erlangen oder besser gesagt,zu erpressen.Wo leben wir denn?Es darf sich nicht wiederholen,dass einem Staftäter Gewalt angedroht wird.Egal,was man dem Täter vorwirft.Wir leben ja angeblich nicht in einer Diktatur,sondern in einer Demokratie,und da darf es nicht zugelassen werden,dass die Polizei "intensiver nachfragen"darf.Und dabei ist es völlig schnuppe,welche Straftat einem Verdächtigen vorgeworfen wird.

  • S
    Schlummi

    Ich denke, hier muss man zwei Dinge unterscheiden:

    1-Die Bestrafung der Polizisten

    2-Die (leider) erfolgreiche Schmerzensgeld-Forderung

     

    zu 1) Die Polizisten:

    Folter und deren Androhung sind in Deutschland verboten. Die beiden Polizisten wurden bestraft - das ist aus meiner Sicht richtig, auch die Höhe der eher symbolischen Strafe, die zwar deutlich macht, dass hier ein Vergehen vorliegt, aber berücksichtigt, dass sich die Beamten in einer Ausnahmesituation befanden.

     

    zu 2) Das Schmerzensgeld:

    Hier fällt es mir schwer, meine Empörung in Worte zu fassen, die eine Veröffentlichung nicht verhindern.

    Ein "Täter" (besser wohl Monster) erstickt aus Geldgier ein Kind, das er in einen Sack gesteckt hat, in minutenlangem Todeskampf.

    Daß so jemand es wagt, für sich Schmerzensgeld einzuklagen, macht mich fassungslos.

    Es ist zutiefst bestürzend, daß er damit Erfolg hatte und nun 3000 Euro erhält.

    Man möchte sich nicht die Gefühle der Eltern ausmalen, wenn sie erfahren, daß der Mörder ihres Kindes Geld erhält, weil er bei der Vernehmung bedroht wurde.

  • F
    Fofi

    Unfassbar! Da hat einer die Menschenwürde eines Schwächeren, der ihm vertraute, nicht nur angetastet sondern regelrecht vernichtet. Und dann winselt und klagt er auf Schmerzensgeld, weil seine Menschenwürde offenbar mit Worten angetastet wurde. Die Geldgier und die Geltungssucht schauen von Anfang bis Ende heraus.

    Außer Konkurrenz: das wäre mal interessant, wenn ein Familienmitglied eines deutschen Richters in die Lage des kleinen Jakob von Metzler geraten würde, was dem Richter einfallen würde, um den bereits gefassten Täter zum Reden zu bringen, damit das Leben des Opfers vielleicht doch noch gerettet werden kann.

    Ich bin überzeugtes Mitglied des Weissen Rings, weil mir der Opferschutz ein Anliegen ist.

  • H
    Huck

    Der arme Kerl...musste er doch tatsächlich live den Tod eines Kindes miterleben. Die lange Liste juristischer Gäfgenwiderlichkeiten hat einen an nachträglichem Hohn für das Opfer nicht mehr zu toppenden Spitzenreiter.

  • M
    martin

    bin ja mal gespannt wieviel die Familie des Opfers bekommt für diese fortgesetzte Herabwürdigung ihres Kindes

  • H
    hansmoser

    Die deutsche Justiz hat halt ein Herz für Täter.

    Täterschutz ging in Deutschland doch schon immer vor Opferschutz. Nicht wundern.

  • N
    nihi.list

    Ein Kindsmörder erhält Schmerzensgeld. Verbrecher in Sicherungsverwahrung (Mörder, Vergewaltiger) sollen nach dem Willen der Rechtsprechung freigelassen oder entschärfte Haftbedingungen erhalten.

     

    Was ist nur los in diesem Land?

     

    Die sog. Resozialisierung als Vollzugsziel kann einfach nicht immer und überall greifen.

     

    Es gibt nun mal Täter, bei denen hilft nur noch eines: Wegsperren für immer ohne jegliche Erleichterung oder Vergünstigung.

  • WH
    Werner Hartmann

    Zum Urteil Gäfgen,

     

    Da fallen mir glatt, mit Verlaub gesagt, die Eier aus der Hose, welche die entscheidenten Richter wahrscheinlich nicht haben ! Bei allem demokratischen Gerechtigkeitssinn,zum Teufel, wenn das Leiden eines Kindes in der Phase der Entführung und des Mordes niedriger bewertet wird als die Leiden des Mörders bei der Androhung von Folter. Unsere Welt scheint ein Tollhaus zu werden. Möge Gäfgen durch anders denkende Mitgefangene keine ruhige Minute mehr haben, denn Reue kennt das Monster wahrlich bestimmt nicht, das zeigt alleine sein Ansinnen zur Schmerzensgeld-Forderung.

  • JF
    Johannes Flattermann

    So wenig man G. den Erfolg gönnt, wenn die Justiz ihre eigenen Gesetze nicht befolgen würde, hätte sie keine Berechtigung, jemanden zu verurteilen. Vor dem Gesetz sind alle gleich und das ist auch gut so. Folter geht gar nicht und so muß man das Urteil begrüßen, auch wenn einem der Täter zu wider ist. Die Frage, ob "so jemand" noch irgendwelche Rechte habe stellt sich grundsätzlich nicht. Ansonsten gibt man das Prinzip des Rechtsstaats auf.

  • D
    Darkie

    Recht ist Recht, so ist das eben. Nur weil er ein Kindsmoerder ist gelten Gesetze fuer ihn trotzdem. Folter darf man nicht tolerieren. Heute Moerder morgen Diebe, uebermorgen jeder.....

  • A
    Alekto

    "Die Entscheidung dürfe jedoch nicht zur Folge haben, dass die Polizei in Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfe, betonte Witthaut."

     

    Du meine Güte, zwischen "intensiv nachfragen" und "Folter androhen" werden sie doch wohl hoffentlich noch unterscheiden können!!!

  • GJ
    Gabriele Jakob

    Ein Schlag ins Gesicht aller Opfer von Gewalt ...

  • P
    Peter

    Rechtstaat hin oder her, dieses Urteil ist einfach unfassbar! Es wäre vielleicht noch verständlich, wäre er tatsächlich gefoltert worden, um einen Präzedenzfall zu vermeiden, doch das ist nicht geschehen.

     

    Wie kann man allen Ernstes von einer psychischen Schädigung durch die Androhung von Gewalt sprechen, wenn der Bedrohte zuvor berechnend ein Kind getötet hat?

     

    Wieviel Entschädigung bekommen die Eltern des Kindes?

     

    Und dann der Satz: "er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt." MITERLEBT!?! Er war derjenige der dessen Tod herbeigeführt hat!

     

    Das ganze Urteil ist purer Hohn.

  • T
    Tante

    "Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt."

     

    Lächerlich, einfach nur lächerlich. Dazu fällt mir nichts mehr ein.

     

    Ach, übrigens, wer zahlt denn den Eltern des Opfers Schmerzensgeld für die seelische Grausamkeit, die der Kläger ihnen zugefügt hat, weil er dessen Kind entführt und ermordet hat???

  • A
    Anarchist

    Man sollte Herrn Gäfgen auf der Stelle freilassen! Knäste zu Baulücken!!!

  • N
    Naiv

    Interessant wäre es, einmal zu erfahren was Herr Gäfken den Angehörigen des von ihm getöteten Kindes an Schmerzensgeld zahlen muss.

  • T
    tobi

    Wir haben so eine kranke Rechtssprechung...

    Das sind so die Momente, an denen man sich denkt, schade dass die NPD nie durchkommt mit der Forderung- Todesstrafe für Kindermörder und Kinderschänder.

    Ich will Schmerzensgeld von dem Gäffgen, es tut mir weh, wenn ich diese kranke Scheisse seh.

  • M
    Martin

    So leid es mir tut, aber "Deutschland schafft sich ab" - da hat Thilo Sarrazin leider eindeutig und ohne auch nur den geringsten Zweifel recht.

     

    Unfassbar, in was für einem Unrechtsstaat wir leben - und ich höre schon die Gutmenschen, die zur Besonnenheit raten und sagen "Folter in einem Rechtsstaat, das geht unter gar keinen Umständen". Ganz tolle Typen.

     

    Ein Land, das keine Regelungen für den sinnvollen Einsatz von Folter hat, sondern Folter pauschal verbietet, ist definitiobsgemäß ein Unrechtsstaat - wenn es noch eines Beweises dafür bedurft hätte, er ist erbracht.

  • S
    S.Brückner

    man muss die Welt nicht mehr verstehen, was ist eigentlich mit Schmerzensgeld für die Eltern des Opfers, die ihr lebenlang mit dem Verlust ihres Kindes leben müssen und deswegen auch Nachts nicht mehr schlafen können.... und ebenfalls mit evt. mit psychischen Spätfolgen leben müssen...???????????

     

    Warum wird man Gäfgen noch gerecht indem man alles in die Öffentlichkeit trägt.... sowas kann und muss man nicht verstehen...

  • IO
    Is Ok

    Das Urteil ist soweit Ok, schliesslich leben wir hier in Deutschland und nicht irgendwo, wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden.

     

    Androhung von Gewalt, Folter oder Scheinhinrichtungen haben hier - und woanders eigentlich auch nicht - bei der Ermittlungsarbeit der Polizei was zu suchen.

     

    Auch nicht, wenn man in dem einen oder anderen Fall, wie zum Beispiel hier, es für angemessen halten könnte.

     

    Nur sollte man ihm die Kohle umgehend wieder wegnehmen und damit die Angehörigen (Teil-)Entschädigen.

  • R
    rugero

    Das ist der Hammer !

     

    Dieser eiskalte Killer beruft sich auf Menschenrechte. Man faßt es nicht. Der Mann hat eine grausame Straftat an einem Kind genau geplant und präzise durchgeführt, nur um an Geld zu kommen und in Schicki-Micki-Kreisen mitzuspielen - also aus niederen Beweggründen.

     

    Wenn es um das Leben eines Kindes geht hätte ich dem auch Folter angedroht, um seine bornierte Haltung zu brechen. Die Folter wurde immerhin nur angedroht, ist nicht tatsächlich erfolgt.

     

    Die Klage deutet darauf hin, das er immer noch die selbe eiskalte Einstellung zu den Dingen hat. Hoffentlich kommt er nie wieder auf freien Fuß und wandert nach der Strafverbüßung in die Sicherheitsverwahrung.