Urteil vom Bundesgerichtshof: Bunte Wände sind Geschmackssache
Die Rechte von Vermietern werden gestärkt. Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung in „neutraler Dekoration“ zurückgeben. Auch wenn es nicht im Vertrag steht.
KARLSRUHE afp | Streicht ein Mieter seine Wohnung bunt, muss er sie auch dann neutral gestrichen zurückgeben, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Machen bunte Wände eine Neuvermietung unmöglich, müssen Mieter beim Auszug dafür Schadenersatz leisten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. (Az. VIII ZR 416/12)
Die nun verurteilten Mieter hatten 2007 eine frisch in weißer Farbe renovierte Doppelhaushälfte übernommen und dort einzelne Wände mit kräftigem Rot, Gelb und Blau gestrichen. So hinterließen sie die Wohnung beim Auszug nach zwei Jahren.
Nun muss der Beklagte laut Urteil dem Vermieter für den Neuanstrich der bunten Wände Schadenersatz leisten. Auch wenn der Mieter laut Vertrag nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, müsse er die Wohnung in „neutraler Dekoration“ zurückgeben, damit sie weiter vermietet werden könne. In ausgefallenen Farben gestrichene Wände würden dagegen von vielen Interessenten nicht akzeptiert und die Neuvermietung solch einer Wohnung damit „praktisch unmöglich“.
Für den Deutschen Mieterschutzbund (DMB) ist das Urteil „problematisch“: Zwar dürfen Mieter ihre Wohnungen weiterhin farblich gestalten wie sie wollen. Sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam oder fehlen, gelte nun zweierlei Recht: Mieter, die eine farblich neutrale Wohnung bezogen und nicht verändert habe, müssten bei Auszug weiterhin nicht renovieren.
Wer seine Wohnung dagegen bunt gestrichen habe, ist nun trotz fehlender Klauseln zu einem neutralen Anstrich verpflichtet. Der BGH begründe dies mit dem Mehraufwand, den der Vermieter ansonsten habe, erklärte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Bis 1,30 Euro pro Kilowattstunde
Dunkelflaute lässt Strompreis explodieren
Preiserhöhung bei der Deutschen Bahn
Kein Sparpreis, dafür schlechter Service
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Krise bei Volkswagen
1.000 Befristete müssen gehen
Housing First-Bilanz in Bremen
Auch wer spuckt, darf wohnen
Armut in Deutschland
Wohnen wird zum Luxus