Urteil in der NDR-Drehbuchaffäre: Ende ohne Schrecken

Bewährungsstrafe für die Ex-Filmchefin des NDR, Doris Heinze. Sie hatte ihrem Sender unter Pseudonym geschriebene Drehbücher verkauft.

Nicht erfreut: Doris Heinze mit ihrem Anwalt vor dem Hamburger Landgericht. Bild: dapd

HAMBURG taz | Kurz bevor das Urteil gegen die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze verkündet wird, ist es, als habe jemand auf die Pausetaste gedrückt. Gleich wird der Vorsitzende Richter Volker Bruns das Wort ergreifen und fast zweieinhalb Stunden am Stück in einem irren Tempo das Urteil begründen. Aber erst mal stehen die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer im Verhandlungssaal des Hamburger Landgerichts einen gedehnten Moment lang stumm da. Muss die einst mächtigste Frau des fiktionalen NDR-Unterhaltungsprogramms ins Gefängnis?

Drei Jahre Freiheitsstrafe hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche in ihrem Plädoyer gefordert, Heinzes Verteidiger wollte sieben Monate auf Bewährung. Das Urteil liegt in der Mitte. Heinze wird wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die 63-Jährige mehrere Drehbücher von sich und ihrem Mann Claus Strobel unter den Pseudonymen „Marie Funder“ und „Niklas Becker“ in den NDR eingeschleust hatte. Strobel und die mitangeklagte Filmproduzentin Heike Richter-Karst erhielten Geldstrafen.

Seit Anfang Juli läuft der Prozess, und Heinze hatte in der zuweilen zähen Verhandlung zugegeben, Pseudonyme benutzt und ihre einflussreiche Position im Sender ausgenutzt zu haben. In der vergangenen Woche wies sie in ihrem Schlusswort unter Tränen von sich, jemals bestechlich gewesen zu sein. Um Geld sei es ihr nie gegangen, aber sie habe auch die juristische Tragweite nicht gesehen und sprach von einem „irre großen Fehler“.

In dem Gerichtsverfahren ging es vor allem um zwei Fragen: Haben die drei Angeklagten sich gegenseitig Vorteile verschafft? Und haben sie sich gegenseitig auf Kosten ihres Arbeitgebers bereichert - oder wie die Staatsanwaltschaft es in ihrem Plädoyer nannte - ein „System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler“ geschaffen. Sich gegenseitig Aufträge zugeschoben: Ja. Ein System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler geschaffen: Nein. So lässt sich das Hamburger Urteil kurz zusammenfassen.

Die treibende Kraft

Heinze sei die treibende Kraft hinter dem Ganzen gewesen und habe als leitende Redakteurin bei einem öffentlich-rechtlichen Sender außerdem eine besondere Verantwortung, sagte Bruns.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs gelten verantwortliche Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio als sogenannte Amtsträger und können ebenso wie Beamte wegen Bestechlichkeit bestraft werden. In diesem Fall wurden zwar keine Umschläge mit Geld über den Tisch geschoben, keine unfähigen Autoren beschäftigt oder schlechte Filmstoffe durchgewunken, sagte Bruns. Das ändere aber nichts daran, dass Heinze sich pflichtwidrig verhalten habe. Die Kungelei wäre nur schneller aufgefallen, wenn Heinze die Aufträge unfähigen Autoren zugeschustert hätte.

Die Drehbuchaffäre wurde bereits vor drei Jahren aufgedeckt. Heinze wurde damals fristlos gekündigt und musste Schadenersatz an den NDR zahlen. Ob das Kapitel nun abgeschlossen ist, liegt bei Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Es steht ihnen offen, in Revision zu gehen.

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