Urteil in Myanmar: Längere Haft für Suu Kyi
Myanmars gestürtze De-Facto-Regierungschefin ist zu weiteren vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Insgesamt drohen ihr bis zu 100 Jahre.
Foto: Soe Zeya Tun/reuters
epd | Ein Sondergericht in Myanmar hat die gestürzte De-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi zu weiteren vier Jahren Haft verurteilt. Suu Kyi wurde wegen des illegalen Imports und Besitzes von Funkgeräten sowie eines Verstoßes gegen Corona-Auflagen für schuldig befunden, wie das Nachrichtenportal Irrawaddy am Montag berichtete.
Es war das zweite Urteil gegen die Friedensnobelpreisträgerin. Bereits Anfang Dezember war die 76-Jährige wegen Verstößen gegen Coronavorschriften sowie „Anstiftung zum Aufruhr“ zunächst zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wenig später hatte Juntachef Min Aung Hlaing das Strafmaß halbiert. Die Verfahren fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Menschenrechtler hatten sowohl die Vorwürfe als auch die Gerichtsprozesse als abstrus und politisch motiviert kritisiert.
In weiteren Verfahren muss sich Suu Kyi wegen Korruption und Verrats von Staatsgeheimnissen verantworten. Des Weiteren wirft ihr das Militärregime Wahlfälschung vor. Wird sie aufgrund dieser Anschuldigungen ebenfalls für schuldig befunden, drohen ihr insgesamt mindestens 100 Jahre Haft.
Zusammen mit dem ebenfalls gestürzten Präsidenten Win Myint war Suu Kyi wenige Stunden nach dem Putsch vom 1. Februar vergangenen Jahres verhaftet worden. Die Armee hatte den Umsturz mit Wahlbetrug begründet, ohne Beweise vorzulegen.
Suu Kyis Partei „Nationale Liga für Demokratie“ (NLD) hatte die Abstimmung vom November 2020 klar gewonnen, die Partei der Militärs war unterlegen. Seitdem versinkt Myanmar zunehmend in Chaos und Gewalt. Laut der Hilfsorganisation für politische Gefangene AAPP wurden mindestens 1.447 Menschen bei Protesten getötet und fast 11.400 Personen verhaftet.
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