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Urteil im Fall TemplinHohe Haftstrafen für Neonazis

Zwei Brandenburger Neonazis, die im Juli 2008 einen Mann aus Templin brutal erschlagen haben, sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Sven P., mit Odals-Rune, wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt. Bild: ap

NEURUPPIN taz | Vor dem Neuruppiner Landgericht ist das Urteil gegen Sven P. und Christian W. ergangen. Die beiden Brandenburger waren des gemeinschaftlichen Mordes an dem 55 Jahre alten Bernd K. angeklagt. Der 19 Jahre alte Sven P. wurde am späten Dienstagabend nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Sein Mittäter, der 22-jährige Christian W., wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren und drei Monaten Haft.

Im Sommer letzten Jahres hatten die beiden stadtbekannten Jungnazis einen arbeitslosen Alkoholiker in seiner Templiner Werkstatt über Stunden so schwer misshandelt, dass der Mann an seinen Verletzungen starb. Danach versuchten sie, die Leiche anzuzünden. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Sven P. soll danach gesagt haben, er habe mal sehen wollen, "wie ein Mensch stirbt" (die taz berichtete). Motiv für die Tat soll laut Staatsanwaltschaft "Mordlust" gewesen sein. Das Gericht sagte in der Urteilsbegründung, die Täter hätten sich "als Herr über Leben und Tod" aufgespielt und aufgrund ihrer rechten Gesinnung den alkoholkranken 55-Jährigen als minderwertigen Menschen angesehen.

Die Anwälte der Verurteilten hatten im Verlauf des vier Monate währenden Verfahrens versucht, ihren Mandanten als alkoholkranken Borderliner darzustellen, die Tat selbst als milieutypisch. Er plädierte am Dienstag für eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung nicht länger als drei Jahre. P.s Anwalt, der das Gericht mit immer neuen Beweis- und Befangenheitsanträgen überzogen hatte, plädierte für Freispruch.

Beide Angeklagte sind mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen schwerer Brandstiftung, des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Körperverletzung und Tierquälerei. Zur Tatzeit standen sie unter Bewährungsauflagen.

Als Nebenklägerin war die Witwe des Opfers im Gerichtssaal. Ihr Anwalt stellte immer wieder auf den rechtsradikalen Hintergrund der Tat ab. So hatte die Polizei in Sven P.s Jugendzimmer Dutzende Nazi-Devotionalien und indizierte Rechtsrock-CDs vorgefunden, auf Christian W.s Körper ist ein Hakenkreuz eintätowiert. Der Vorsitzende Richter sagte denn auch in der Urteilsbegründung, das neonazistische Menschenbild der Angeklagten habe bei der Auswahl der Opfer eine Rolle gespielt.

Während des gesamten Prozesses waren Familienangehörige des Getöteten im Saal. Sie wurden begleitet von Mitarbeiterinnen des Brandenburger Vereins Opferperspektive. Deren Vertreterin Johanna Kretschmann sagt gegenüber der taz, es sei "wichtig gewesen, dass die Tat von Templin als Mord verurteilt wurde".

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15 Kommentare

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  • AD
    advocatus diaboli

    Spätestens seitdem jetzt durch den Prozess erwiesen ist, dass "Mordlust" das Hauptmotiv der offenbar sittlich verwahrlosten Täter war, ist die Statistik der "politisch" motivierten Kriminalität entsprechend nach unten zu korrigieren.

  • AB
    alles beim Alten

    10 Jahre Haft für einen Mord? Noch dazu für einen Täter, der vorher schon mehrfach negativ aufgefallen war? Anschließende Sicherheitsverwahrung wäre sicherlich auch angemessen gewesen. Schließlich macht er den Eindruck geistiger Verwahrlosung und geistiger Krankheit.

    Warum es dabei so wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Nationalsozialisten handelt, ist mir unverständlich. Die Gesinnung mag zur Opferauswahl beigetragen haben, ist jedoch sicherlich nicht der Grund für den Mord. Schließlich gab der Verurteilte an, er wollte mal sehen, wie ein Mensch stirbt.

  • UR
    Uwe Richard

    Zwei Brandenburger Neonazis, die im Juli 2008 einen Mann aus Templin brutal erschlagen haben, sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

     

    Vorausgesetzt, die im Artikel inkriminierten Taten (inkl. Vorstrafen: Tierquälerei, Körperletzung) sind zutreffend, frage ich mich schon, wie solche Menschen nach relativ wenigen Jahren wieder auf die Bürger losgelassen werden können.

     

    Jemand, der "Spass am Quälen und Töten" von Mensch und Tier empfindet, wird sich wahrscheinlich nie mehr ändern.

     

    Inwiefern das "Nazithum" der Täter als besonders verwerflich zu gelten hat, ist mir auch schleierhaft. Soll das heißen: Die Täter hätten weniger Strafe verdient (und bekommen), wenn sie keine Nazis gewesen wären?

  • G
    Gerhard_Berlin

    Hohe Haftstrafen für Neonazis – und wo bleibt die anschließende Sicherungsverwahrung?

    Hier werden mordlustige Faschisten wieder mit Samthandschuhen angefasst; wer derart niedrige Beweggründe hat, der gehört für immer weggesperrt!

  • G
    Gerd

    sehr schön - ich will mal hoffen, dass es nicht noch `ne Berufungsinstanz mit schwächerem Urteil gibt !!!

  • AD
    advocatus diaboli

    Spätestens seitdem jetzt durch den Prozess erwiesen ist, dass "Mordlust" das Hauptmotiv der offenbar sittlich verwahrlosten Täter war, ist die Statistik der "politisch" motivierten Kriminalität entsprechend nach unten zu korrigieren.

  • AB
    alles beim Alten

    10 Jahre Haft für einen Mord? Noch dazu für einen Täter, der vorher schon mehrfach negativ aufgefallen war? Anschließende Sicherheitsverwahrung wäre sicherlich auch angemessen gewesen. Schließlich macht er den Eindruck geistiger Verwahrlosung und geistiger Krankheit.

    Warum es dabei so wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Nationalsozialisten handelt, ist mir unverständlich. Die Gesinnung mag zur Opferauswahl beigetragen haben, ist jedoch sicherlich nicht der Grund für den Mord. Schließlich gab der Verurteilte an, er wollte mal sehen, wie ein Mensch stirbt.

  • UR
    Uwe Richard

    Zwei Brandenburger Neonazis, die im Juli 2008 einen Mann aus Templin brutal erschlagen haben, sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

     

    Vorausgesetzt, die im Artikel inkriminierten Taten (inkl. Vorstrafen: Tierquälerei, Körperletzung) sind zutreffend, frage ich mich schon, wie solche Menschen nach relativ wenigen Jahren wieder auf die Bürger losgelassen werden können.

     

    Jemand, der "Spass am Quälen und Töten" von Mensch und Tier empfindet, wird sich wahrscheinlich nie mehr ändern.

     

    Inwiefern das "Nazithum" der Täter als besonders verwerflich zu gelten hat, ist mir auch schleierhaft. Soll das heißen: Die Täter hätten weniger Strafe verdient (und bekommen), wenn sie keine Nazis gewesen wären?

  • G
    Gerhard_Berlin

    Hohe Haftstrafen für Neonazis – und wo bleibt die anschließende Sicherungsverwahrung?

    Hier werden mordlustige Faschisten wieder mit Samthandschuhen angefasst; wer derart niedrige Beweggründe hat, der gehört für immer weggesperrt!

  • G
    Gerd

    sehr schön - ich will mal hoffen, dass es nicht noch `ne Berufungsinstanz mit schwächerem Urteil gibt !!!

  • AD
    advocatus diaboli

    Spätestens seitdem jetzt durch den Prozess erwiesen ist, dass "Mordlust" das Hauptmotiv der offenbar sittlich verwahrlosten Täter war, ist die Statistik der "politisch" motivierten Kriminalität entsprechend nach unten zu korrigieren.

  • AB
    alles beim Alten

    10 Jahre Haft für einen Mord? Noch dazu für einen Täter, der vorher schon mehrfach negativ aufgefallen war? Anschließende Sicherheitsverwahrung wäre sicherlich auch angemessen gewesen. Schließlich macht er den Eindruck geistiger Verwahrlosung und geistiger Krankheit.

    Warum es dabei so wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Nationalsozialisten handelt, ist mir unverständlich. Die Gesinnung mag zur Opferauswahl beigetragen haben, ist jedoch sicherlich nicht der Grund für den Mord. Schließlich gab der Verurteilte an, er wollte mal sehen, wie ein Mensch stirbt.

  • UR
    Uwe Richard

    Zwei Brandenburger Neonazis, die im Juli 2008 einen Mann aus Templin brutal erschlagen haben, sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

     

    Vorausgesetzt, die im Artikel inkriminierten Taten (inkl. Vorstrafen: Tierquälerei, Körperletzung) sind zutreffend, frage ich mich schon, wie solche Menschen nach relativ wenigen Jahren wieder auf die Bürger losgelassen werden können.

     

    Jemand, der "Spass am Quälen und Töten" von Mensch und Tier empfindet, wird sich wahrscheinlich nie mehr ändern.

     

    Inwiefern das "Nazithum" der Täter als besonders verwerflich zu gelten hat, ist mir auch schleierhaft. Soll das heißen: Die Täter hätten weniger Strafe verdient (und bekommen), wenn sie keine Nazis gewesen wären?

  • G
    Gerhard_Berlin

    Hohe Haftstrafen für Neonazis – und wo bleibt die anschließende Sicherungsverwahrung?

    Hier werden mordlustige Faschisten wieder mit Samthandschuhen angefasst; wer derart niedrige Beweggründe hat, der gehört für immer weggesperrt!

  • G
    Gerd

    sehr schön - ich will mal hoffen, dass es nicht noch `ne Berufungsinstanz mit schwächerem Urteil gibt !!!