Urteil im Düsseldorfer Raucherstreit: Stört der Qualm, fliegt der Mieter
Die Nachbarn beschwerten sich über den Nikotingeruch aus Friedhelm Adolfs Wohnung. Die Vermieterin darf ihm nun kündigen, hat das Amtgericht Düsseldorf entschieden.
DÜSSELDORF dpa/afp | Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden.
Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen dürfe.
Konkret ging es um den Mieter Friedhelm Adolfs, dem nach 40 Jahren die Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt worden war.
Die Vermieterin argumentierte, der Rauch aus seiner Wohnung belästige die Hausnachbarn, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur abziehe. Der 75-jährige Mieter bestreitet die Belästigung. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei.
Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Das Amtsgericht entschied aber nun zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Adolfs kann nun dagegen Berufung einlegen. (Az.: 24 C 1355/13).
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