Urteil gegen Timoschenko bestätigt: „Lupenreine Justizwillkür“ in Kiew
Das Oberste Gericht bestätigt die Haftstrafe für die ukrainische Politikerin Julia Timoschenko. In den Umfragen führt ihre Partei trotzdem deutlich.
![](https://taz.de/picture/196552/14/12082908_timoschenko_dpa.jpg)
BERLIN taz | Das oberste ukrainische Berufungsgericht hat das Urteil gegen die inhaftierte, schwer erkrankte Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko bestätigt. Das Gericht sehe keine Grundlage für eine Berufung, sagte der Richter Alexander Elfimow gestern in Kiew. Vor dem Gericht protestierten mehrere hundert Anhänger Timoschenkos und forderten ein „Ende der politischen Repressionen“.
Die 51-jährige Oppositionspolitikerin war im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Straflager verurteilt worden. Während ihrer Amtszeit als Ministerpräsidentin habe sie für die Ukraine nachteilige Verträge über Gaslieferungen abgeschlossen, hieß es zur Begründung.
Timoschenko hat nun die Möglichkeit, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen. Dieser hatte sich bereits am Dienstag mit einer Beschwerde der Politikerin gegen die Umstände ihrer Untersuchungshaft und ihre Haftbedingungen befasst.
Die EU reagierte „mit Bedauern“ auf die ukrainische Gerichtsentscheidung. Das Verfahren habe internationale Standards in Sachen Fairness, Transparenz und unabhängige Justiz missachtet, sagte ein Sprecher der EU-Kommission.
Parlamentswahlen im Oktober
Schärfer formulierte das der grüne Europaabgeordnete Werner Schulz. „Diese Entscheidung ist eine lupenreine Bestätigung der Justizwillkür in der Ukraine“, sagte er der taz. „Damit hat die ukrainische Regierung die Oppositionsführerin endgültig von der Bühne des politischen Wettbewerbs verbannt.“
Genau daran dürfte Staatspräsident Wiktor Janukowitsch ein gesteigertes Interesse haben. Am 28. Oktober wird in der Ukraine ein neues Parlament gewählt. Jüngsten Umfragen zufolge liegt Timoschenkos Vaterlandspartei bei 30, Janukowitschs Partei der Regionen bei nur 12,4 Prozent.
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