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Urteil gegen Ex-IM Wolfgang Schnur

■ Zwölf Monate wegen Intrigen gegen Freya Klier und Stephan Krawczyk

Berlin (taz) – Am letzten Tag seines Prozesses gab sich der kleine Mann mit den großen Augen zugeknöpft. Ungerührt nahm der frühere DDR-Anwalt Wolfgang Schnur gestern sein Urteil entgegen. Kommentarlos verließ er anschließend den Gerichtssaal.

Der 51jährige war zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, daß Schnur im Januar 1988 als Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi seine Mandanten, die Regisseurin Freya Klier und den Liedermacher Stephan Krawczyk, beim DDR-Ministerium für Staatssicherheit angeschwärzt hat. Als Klier und Krawczyk im Januar 1988 verhaftet wurden, spielte er beide Mandanten gegeneinander aus und erreichte zuletzt, daß sie einer Ausreise aus der DDR zustimmten. Das Ehepaar verließ am 2. Februar 1988 entgegen eigener Überzeugung die DDR. Obwohl die beiden Bürgerrechtler nicht verurteilt worden sind, hätten ihnen aufgrund der ausgiebigen Spitzeltätigkeit Schnurs Ermittlungsverfahren und hohe Haftstrafen in der DDR gedroht. Dies sei, so die Urteilsbegründung, einer schweren Menschenrechtsverletzung gleichgekommen.

Verurteilt wurde Schnur auf der Grundlagen des Paragraphen 241a des Strafgesetzbuches, der den Straftatbestand der politischen Verdächtigung definiert. Danach kann eine Person mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wenn sie eine Mitteilung über einen anderen macht und ihn dadurch der Gefahr einer politischen Verfolgung sowie Gewalt- und Willkürmaßnahmen aussetzt. Dies hielten die Richter bei dem ehemaligen Vorsitzenden der Wendepartei „Demokratischer Aufbruch“ für erwiesen.

„Der Angeklagte war ein ehrlicher und zuverlässiger Mitarbeiter des MfS“, bescheinigte der Vorsitzende Richter Hans Jürgen Brüning dem ehemaligen Anwalt. Schnur habe sich „planvoll in das Vertrauen seiner Mandanten Klier und Krawczyk eingeschlichen, um dieses anschließend zu mißbrauchen“. Dabei sei es ihm nicht – wie Schnur während des Prozesses behauptet hatte – um die Sicherheit seiner Mandanten gegangen, sondern allein um „finanzielle und berufliche Vorteile“.

Unter den Decknamen „Torsten“ und „Dr. Ralf Schirmer“ hatte Schnur schon seit 1963 vor allem die Kirchenkreise der DDR bespitzelt. Im Rahmen eines Kirchenkonzertes lernte der Anwalt 1986 auch seine späteren Mandanten Klier und Krawczyk kennen. Beide bauten ein sehr vertrauensvolles Verhältnis zu Schnur auf. Doch egal, was Klier oder Krawczyk ihm erzählte, es landete bei der Stasi. Im Januar 1988 etwa teilte Schnur seinem Führungsoffizier mit, daß sowohl Klier als auch Krawczyk „einen sehr starken Verbindungskanal zum ARD- Fernsehstudio“ hätten. Dadurch, so der Richter, habe Schnur beide Bürgerrechtler der politischen Verfolgung ausgesetzt. Zwei Tage später wurde Krawczyk im Zusammenhang mit einer Demonstration festgenommen und Ende Januar auch Freya Klier. Anfang Februar 1988 informierte Schnur die Stasi zudem über Teile eines versteckten Buchmanuskripts von Freya Klier, in dem sie sich kritisch mit der gesellschaftlichen Situation in der DDR auseinandersetzte. Infolge dieser Informationen war nicht auszuschließen, daß gegen die beiden Regimekritiker ein Verfahren wegen staatsfeindlicher Hetze und landesverräterischer Agententätgkeit hätte eingeleitet werden können. Daß es dazu nicht kam, so Brüning, behindere die jetzige Verurteilung Schnurs nicht. Allein daß sich Schnur der Gefahr für seine Mandanten bewußt war und sie dieser dennoch aussetzte, reiche zur Verurteilung aus. Karin Flothmann

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