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Urteil eines LandessozialgerichtsPapstsatire führt zu Sperre von ALG

Ein bei der Caritas beschäftigter Pfleger schrieb satirische Texte über den Papst. Er musste gehen, die Arbeitsagentur sperrte die Bezüge - zu Recht, wie die Stuttgarter Richter nun urteilten.

Nicht jede/r nimmt ihn ernst: Papst. Bild: dpa

STUTTGART afp | Eine Diffamierung des Papstes durch den Beschäftigten einer kirchlichen Einrichtung kann eine zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Dies entschied das Landesozialgericht Baden-Württemberg in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Im vorliegenden Fall hatte ein in einem Krankenhaus der Caritas beschäftigter Pfleger unter einem Pseudonym im Internet den Papst diffamierende Texte veröffentlicht, die er selbst als Satire bezeichnete. Sein Arbeitgeber droht ihm daraufhin die fristlose Kündigung an, schloss aber letztlich mit dem Pfleger einen Aufhebungsvertrag. (L 12 AL 2879/09)

Die beklagte Arbeitsagentur bewilligte dem Mann daraufhin für zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld - zu Recht, wie die Stuttgarter Richter nun urteilten. Der Kläger habe nämlich für den Abschluss des Aufhebungsvertrags keinen "wichtigen Grund" geltend machen können, der laut Sozialgesetzbuch einer Sperrung des Arbeitslosengeldes entgegenstehen könnte.

Denn der Arbeitgeber hätte den Mann ansonsten fristlos kündigen können, befand das Gericht: Der Kläger habe sich als Beschäftigter einer kirchlichen Einrichtung auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs entstehe.

Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Texte gegen das Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalitätspflichten nachhaltig verletzt.

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37 Kommentare

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  • EF
    eine Fragende

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    Warum wurde die drohende Kündigung nicht als trifftiger Grund für den Auflösungsvertrag anerkannt? Warum wurde die Sperre also trotz dieses nachvollziehbaren Grundes verhängt? Vielleicht hat mir jemand eine Antwort...

  • MM
    max meer

    Die Zahl der Kommentare, die 'Verständnis' für die Unterdrückung der persönlichen Meinung im Falle von abhängig Beschäftigten äußert, zeigt wie weit Versklavung verinnerlicht wurde. Wer ideologische Loyalität gegenüber seinem Arbeitsplatzgeber (Arbeit-geber ist der Arbeitende ja selber) zur Pflicht erklärt, Gedankenfreiheit somit für etwas was abhängig Beschäftigten nicht zusteht, hat die Idee auf der Demokratie beruht bereits seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit geopfert. Der stolze Proletarier von einst wusste noch, alles kann ihm der kapitalistische Staat versagen, aber nicht sein Recht auf seine Meinung, das Recht offen die Abschaffung aller Verhältnisse zu fordern, die Menschen zu Sklaven machen. Die Hirnwäsche - korrekter Hirntrübung, denn klarer, 'sauberer' wird das Hirn dabei ja offensichtlich nicht - hat funktioniert.

  • S
    Seraquael

    Was ist eigentlich aus dem Recht auf freie Meinungsäußerung geworden, vor allem wenn man 'gegen' jemanden schreibt dem selbst jedes Mittel recht ist andere Menschen, wie Frauen und Homosexuelle, zu diffamieren und beleidigen. Einem Angestellten, vor allem einem der so viele Ebenen entfernt ist und rücksichtsvoller Weise auch noch ein Pseudonym benutzt, dieses Recht zu verweigern ist ein, für ein angeblich demokratisches Land, trauriges Urteil.

     

    So viel also zur Trennung von Kirche und Staat.

     

    Gruß Sera

  • WR
    Wolfgang Russ

    Was hat das mit der Kirche zu tun?

     

    Wenn ich als Mitarbeiter eines Industrieunternehmens meinen Vorstand lächerlich mach passiert mir doch das selbe? Und der Papst ist nun mal Chef eines katholischen Unternehmens.

    Problematischer finde ich allerdings, dass die Caritas als Unternehmen von unserem Staat unkontrolliert Mittel bekommt und zig Menschen diese Dienstleitungen einfach in Anspruch nehmen.

     

    Ein erster vSchritt wäre, dass diese Einrichtungen nur noch Katholiken als Kunden haben dürfen...Dann würde diese Abgrenzung auch Sinn machen

  • HP
    Harry Pope-Linchen

    Wie ist es möglich, dass ein Gericht solche Urteile fällt? War der Richter katholisch ? Dann gehört er wegen Befangenheit gesperrt.

     

    Wenn sich Katholen (beweisbar was ich schreibe) Kinder zuführen liessen um sie sexuelle zu benutzen dann ist die Transparenz die als Satire daherkommt nicht nur Pflicht sondern Notwehr.

     

    In den Jahren 1968 ließen sich Bischöfe im Erzbistum Paderbon lt. Auskunft (Norbert M.) und Akteneinsicht - offensichtlich Kinder zuführen um sie sexuell zu benutzen. Alle Versuche dieses Thema gegen Entgelt in die Medien zu lancieren schlugen bisher fehl.

     

    Wer mehr wissen möchte wende sich an Klausheidekind@gmx.de

     

    Thomas

  • A
    Abby_Thur

    Wenn ich hinter dem Rücken meines "Chefs" schlechte, primitive Witze über ihn und/oder die "Firma" mache, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn man mich entlässt.

     

    Warum sollte es bei der Kirche anders sein?

  • WB
    Wolfgang Banse

    Meinungsfreiheit muss gewährleistet sein

    Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat,so zumindestens nach außen.in der nach dem Grundgesetz auch Meinungsfreiheit vorgesehen ist.Leider ist dem so nicht,wie man es an hand des Falls ersehen kann.Meinungsäußerungen sollten aber nicht beinhalten,dass man unterhalb der Gürtellinie gehen darf.Nicht nachvollziehbar ist es,dass ein diakonischer Arbeitgeber sich zum Anwalt eines römisch-katholischen Papstes macht.

    Bei der Rechtssprechung sollten Richter aller Coleur

    sich nicht zum Anwalts der Kirche machen und deren Position vereinnahmen,wenn es sich nicht um faktische formale Gründe,wie Diebstahl,Krankheiten,ect.geht.

    Es sieht danach aus,als müssten in Deutschland die Kirchen eigene Arbeitsgerichte innehaben-denn als Arbeitgeber nehmen die Kirchen eine Sonderrolle vor der staatlichen Gerischtsbarkeit ein.

  • SW
    Stefan Weh

    Nachdem offenbar `Diakonie` inzw. durch `Caritas` ersetzt wurde bleiben weitere Fragen offen: "Im vorliegenden Fall hatte ein ... beschäftigter Pfleger unter einem Pseudonym im Internet den Papst diffamierende Texte veröffentlicht, die er selbst als Satire bezeichnete."

     

    Wenn er das unter Pseudonym veröffentlicht hat, wieso konnte man es ihm - und damit der Caritas wieder zurechnen? Das kommt mir doch etwas spanisch vor. Hat er im Suff mit seiner Untat geprahlt? :)

     

    Was mir gefällt ist aber die Ermahnung des Gerichts den Papst nicht niveaulos, sondern niveauvoll zu beleidigen. Geistreiche Akademiker, so zum Beispiel Richter, können weiterhin den Papst mit Schmutz bewerfen, und das dumme Volk muss aus respektvollem Abstand neidvoll zuschauen. :) So ist das richtig - immer feste druff auf die Pfleger und anderen Plebs. Soll froh sein, wenn er Mindestlohn bekommen hat - ach ne, den darf die Caritas ja unterschreiten: Religionsprivileg. Haha! Fehlen nur noch adlige Zombies, um endless Haloween forever wahr werden zu lassen; Amen.

  • JA
    juristen aufknüpfen

    mal abgesehen von dem Theologischen:

    Wenn jemand einen Aufhebungsvertrag macht, dann dient das mittelbar der besseren Arbeitsaufnahme beim nächsten Arbeitgeber. Was der Beamte der Arbeitsagentur und der Döspaddel von Richter daraus gemacht haben, zeigt ihre Inkompetenz.

  • DB
    der besserwissr

    Die Caritas ist katholisch. Aber sei's drum.

     

    Unklar bleiben jedoch tatsächlich die Gründe für eine fristlose Entlassung.

  • T
    Toni

    @Joachim

    "Hier wird ein Präzedenzfall geschaffen, der im schlimmsten Falle auch außerhalb kirchlicher Kreise das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter einschränkt."

     

     

    Dies. Vollste Zustimmung.

  • KK
    Kein Katholik

    @All: die Cariitas (um die geht es) ist eine katholische Einrichtung.

    Und es ist nicht unüblich, daß Angestellten Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber abverlangt wird, ist in der Freien Wirtschaft nicht anders.

  • HK
    Heinrich Karg

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    So viel Ungeklärtes und Unbekanntes - das wäre doch eine gute Gelegenheit für die taz, nachzufassen.

     

    Harry

  • VJ
    von Jürgen

    Ich denke das Urteil verstösst gegen das Grundgesetz ,und die Evangelische Kirche ist für mich jetzt auch erledigt.Mein Austritt aus diesem Verein ist beschlossene Sache.

  • B
    band-leader

    Er könnte jetzt unter dem Pseudonym "Ex Caritas Pfleger" zwölf Wochen lang durch die Republik tingeln und auf Klein- und Großkunstbühnen seine Satire bekannt machen - vielleicht muss er danach garn nicht mehr bei dem Ratze-Club oder der Agentur für Armut um (Mindest)Lohn und Brot betteln.... ich würde ihm das zumindest wünschen!

  • E
    enrico

    Von der Lächerlichkeit des Kündigungsgrundes und der Urteilsbegründung mal abgesehen, ist so ein Urteil zu erwarten gewesen.

    Meiner Kenntnis nach ist ein Aufhebungsvertrag im Bezug auf Arbeitslosengeld gleichwertig mit einer Kündigung. Eine Sperre ist da völlig normal.

    Selber blöd, wenn man sich auf so einen Kuhhandel einlässt. Hoffentlich hat der Trottel wenigstens eine Abfindung rausgehandelt.

  • O
    Okottokott

    Gottloses Gesindel (die ihn rausgeschmissen haben). Ich hab nicht gelesen, was er schrieb, aber wenn man bedenkt dass der Papst allein durch das Verbot von Kondomen für Katholiken den Tod von Menschen auf dem Gewissen haben kann, dann kann man dieses kirchliche Oberhaupt angreifen wie man will.

     

    Ohne Kirchen sähe die Welt wahrscheinlich auch nicht viel schlechter aus.

  • GU
    getauft und ausgetreten

    Interessant wie hier manche Kommentatoren (Trolle) gleich wieder auf den Islam kommen, obwohl das 0 mit dem Thema zu tun hat.

  • FN
    Felix Nagel

    Das kirchliche Träger, obwohl zum Löwenanteil aus öffentlichen Mitteln bezahlt, weitreichende Sonderrechte erhalten ist ohnehin eine Frechheit.

     

    Mit dem Zusatz "Zugehörigkeit zum christlichen Glauben" bei einer Stellenausschreibung kann man natürlich auch herrlich einfach gleich mehrere unerwünschte Minderheiten ausschließen. Wie praktisch!

  • P
    Peter

    Ich stimme deviant zu.

    Der Titel ist starkt irreführend. Oder um es anders zu sagen: blödsin.

    Wenn ich die Firma, für die ich arbeite in meiner Freizeit diffamiere, kann ich auch entlassen werden. Wenn ich dann aber einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, sozusagen Kündige, ist doch klar, dass ich eine 12 Wochen ALG1 sperre bekommen. Die bekommt man nämlich immer wenn man selber ohne "wichtigen Grund" kündigt.

     

    Also, ich bin auch kein Freund des Systems "Kirche" aber ich verstehe die ganze Aufregung nicht.

  • DK
    Die Katz aus dem Sack

    >Der Kläger habe nämlich für den Abschluss des Aufhebungsvertrags keinen "wichtigen Grund" geltend machen können, der laut Sozialgesetzbuch einer Sperrung des Arbeitslosengeldes entgegenstehen könnte.<

     

    Das ist schade für den Kläger. Wobei ein zukünftiger Arbeitgeber schon nach schauen würde, ob das letzte Arbeitsverhältnis durch eine fristlose Kündigung oder durch Aufhebung im beiderseitigem Einvernehmen von statten ging. Was macht sich besser auf dem Arbeitsmarkt? Menschen die gefeuert wurden oder Mitarbeiter die sich gegesenseitig einig darüber waren, das man nicht zueinander passe?

     

    Denn ich glaube, das die Richter hier Arbeitsrecht und Sozialrecht nicht im Einklang halten. Ich empfehle in Berufung gehen, sofern das in einem funktionierenden Rechtsstaat (also Recht vom Staat) vorgsehen ist. Und ganz wichtig: Umgehend den Rechtsbeistand wechseln.

  • H
    Haesslichergnom

    Wie ich den Kommentaren meiner Vorgänger entnehmen kann, war in der ersten Fassung des Textes von der Diakonie und nicht von der Caritas die Rede. Wirklich transparent verbessert ist das nicht!

  • A
    Arbeitsrechtler

    Als Thilo Sarrazin, Angestellter der Bundesbank, satirische Texte über Moslems schrieb, wurde im Prinzip auch gekündigt.

    Empörte Kommentare in der Taz muss ich irgendwie überlesen haben.

    Ein Arbeitgeber hat nur Mal das Recht, sich seine Mitarbeiter selbst auszusuchen.

  • OM
    Oskar Mike

    Das ist ja wie wenn man einen Honni-Witz zu laut erzählt hat und dafür von der EOS geflogen ist.

     

    Kirchen sind halt ein Relikt aus alten Zeiten.

  • TS
    Thomas Shamrock

    Frage: Wer ist denn hier wie an die Daten des Anonymen Satirikers gekommen?

    Das ist mir mehr als schleierhaft und mir ist auch nicht klar warum die Meinungsfreiheit bei der evangelischen Kirche als "Arbeitgeber" aufhört.

    Auch wenn man den Chef nicht defamieren darf ist es doch so das, ehrlich gesagt, der abgesandte Gottes auf Erden über solchen Dingen stehen sollte.

  • JR
    Jan Reyberg

    Das würde mich auch mal interessieren. Wie kann einer der ohnehin schon Ketzer sit seine Loyalitätspflichten verletzen und dann von seinem eigenen Verein herausgeworfen werden, dessen Gründer auch Schmähschriften gegen den "Endchristen" in Rom verfasst hat? Wenn ihr das schon schreibt, dann kümmert euch auch bitte um die Geschichte dahinter. So wie der Artikel jetzt ist, ist er zumindest zweifelhaft und bringt also nichts außer Verwirrung.

  • V
    vantast

    So ist das, wenn es keine Trennung von Kirche und Staat gibt. Wir leben vielleicht sogar in einer fundamentalistischen Republik, wo die christlich-jüdische Kultur die Politik im Griff hat, und sie merkt es nichteinmal.

  • K
    kinPump

    @ benedikt hotze: Genauso sieht es aus!

     

    Mehr Hintergründe wären auch schön gewesen..letztenendes nur eine Agenturmeldung..

  • D
    deviant

    Dieser Artikel ist arg unverständlich geschrieben, gleichzeitig widerspricht er sich heftigst.

    Scheinbar hat sich der Kläger mit der Diakonie geeinigt, nach der Papstsatire das Arbeitsverhältnis zu beenden...?

    Soweit so gut, einer anerkannten faschistischen Organisation wie der Kirche steht das offenbar zu.

     

    In der Folge hat das Arbeitsamt die Bezüge gestrichen, nicht wegen der Satire, wie der Titel behauptet, sondern, weil diese Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf "wichtigen Gründen" beruhte...? - auch das steht einem anerkannten demokratischen Rechtsstaat zu.

     

    Fremd wirkt dann der letzte Absatz, bei dem unklar ist, ob es sich um eine Feststellung des Gerichtes handelt - das widerspräche dem Sachverhalt und Urteil, wie es vorher dargestellt wurde - oder um eine generelle Einschätzung der Caritas oder des Autors.

     

     

    Wäre schön, wenn die Redaktion oder der Autor mal aufklären könnte, was mit dem Artikel eigentlich ausgesagt werden sollte und was wirklich Tatsache ist.

  • J
    Joachim

    Und doch bleibt hier ein ziemlich bitterer Beigeschmack, da die Diakonie eine evangelische Einrichtung ist und keine katholische.

     

    Gerade am Reformationstag will ich deutlich machen, dass es einer evangelischen Einrichtung egal sein kann, wenn sich einer ihrer Mitarbeiter kritisch über den Papst äußert.

    Ich finde sowohl das Urteil, als auch Kündigung völlig überzogen.

     

    Hier wird ein Präzedenzfall geschaffen, der im schlimmsten Falle auch außerhalb kirchlicher Kreise das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter einschränkt.

  • GV
    gegen Vorurteile und Intoleranz

    Die Botschaft der taz ist klar.

     

    Aber wie würde die taz folgenden Sachverhalt bewerten:

     

    "Ein Mitarbeiter eines muslimischen Kulturvereins veröffentlich im Internet unter einem Pseudonym 'satirische' Texte über den Propheten Mohammed. Der Kulturverein schließt daraufhin einen Aufhebungsvertrag mit dem Mitarbeiter. Das Sozialgericht urteilt, der Mitarbeiter habe für eine Sperrzeit von drei Monaten keinen Anspruch auf die Unterstützung der Beitragszahler (Sozialversicherung), da er seine Arbeitslosigkeit durch sein für den Arbeitgeber untolerierbares Verhalten selbst verschuldet habe."

     

    Wahrscheinlich wäre die taz voll des Lobes, weil sich der muslimische Kulturverein trotz der unerhörten Provokation so zivilisiert verhalten hat (Aufhebungsvertrag statt Kopfschuss).

     

    Bei den Katholiken zeigt der taz-Autor dann sein wahres Gesicht: Voreingenommenheit, Intoleranz und der unbedingte Wille zur Diffamierung und Ausgrenzung Andersdenkender.

  • M
    Michael

    "Der Kläger habe sich als Beschäftigter einer kirchlichen Einrichtung auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs entstehe." ...

     

    Zeit für Reformen!

  • H
    Hansieausffm

    Kann man dem armen Teufem Geld spenden?

     

    Aufregen hilft da eh nicht (und generell auch nicht...

     

    Das Phänomen Kirche hat sich sowieso in ein paar Jährchen erledigt...

     

    Bitte, Bitte, Lieber Gott, lass mich das noch mit erleben! Bitte!

  • ER
    ein ratloser

    Seit wann tritt die (evangelische) Diakonie als Anwältin des Papstes auf??? Lächerlich das ganze..

  • HL
    helle Leuchte

    so viel zu unser fanatistischen katholischen Gesellschaft.

  • S
    sigibold

    Lieb taz,

    es wäre hilfreich gewesen, wenn ihr die Texte des Delinquenten hier mit reingestellt hättet. Man könnte dann selbst beurteilen ob es sich um nur einfache Beleidigungen oder um gefährliche Satire handelte. So kann man nur zur Kenntnis nehmen ohne echte Meinungsbildung.

     

     

    sigibold

  • G
    grafkoks2002

    ????

    Zitat: "Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Texte gegen das Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalitätspflichten nachhaltig verletzt."

     

    Loyalitätspflicht gegenüber dem Papst?

    Der Mann arbeitete bei der Diakonie. Für alle Atheisten: Die Diakonie ist eine Einrichtung der evangelischen Kirchen. Nix Papst.

     

    Was stimmt in dem Artikel nicht?