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Urteil des Obersten US-GerichtshofesKontrolle wird nicht bezahlt

Gehören Diebstahluntersuchungen nach Schichtende zur Arbeitszeit? Nein, meint der Oberste Gerichtshof der USA. Damit bekam der Online-Händler Amazon Recht.

Nur die „hauptsächliche Aktivität“ der Beschäftigten sei zu vergüten, meint das Gericht. Bild: ap

WASHINGTON ap | Das Warten auf eine Sicherheitsüberprüfung nach Schichtende gehört in den USA nach einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Damit gehen in einem konkreten Fall Leiharbeiter beim Online-Händler Amazon leer aus, die nach eigenen Angaben nach ihrer Schicht bis zu 25 Minuten warten mussten, bis sie die Diebstahlkontrolle passieren konnten. Der Oberste Gerichtshof der USA traf die Entscheidung, die für die gesamte Wirtschaft große Bedeutung hat, am Dienstag.

Die beiden Kläger waren nicht direkt bei Amazon angestellt, sondern bei einer Leiharbeitsfirma, die Arbeitskräfte für das Packen der Bestellungen von Online-Kunden zur Verfügung stellte. Amazon bestritt, dass die Kontrollen so lange dauerten; im Normalfall würden die Arbeiter nicht länger als 90 Sekunden aufgehalten. Amazon und viele Unternehmen in den USA wollen mit den Kontrollen den Diebstahl von Firmeneigentum durch Mitarbeiter verhindern.

Verfassungsrichter Clarence Thomas schrieb in der Urteilsbegründung, das Durchlaufen der Kontrolle sei nicht die „hauptsächliche Aktivität“ der Beschäftigten. „Integrity Staffing hat seine Arbeiter nicht beschäftigt, um Sicherheitskontrollen unterzogen zu werden, sondern um aus Regalen Produkte zu entnehmen und diese zum Versand an Amazon-Kunden einzupacken.“

Er begründete seine Entscheidung zudem mit einem Bundesgesetz, das besagt, dass Arbeitgeber nicht für Aktivitäten vor und nach der Arbeit zu zahlen hätten, wie das An- und Ausziehen von Schutzkleidung oder dem Schlangestehen vor der Stechuhr.

Die Vorinstanz hatte den Klägern noch im vergangenen Jahr Recht gegeben. Seitdem haben fast 100.000 Amazon-Beschäftigte auf bezahlte Überstunden wegen des Wartens auf die Kontrolle geklagt. Auch gegen Apple und dem Pharmaunternehmen CVS Pharmacy liefen solche Klagen.

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3 Kommentare

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  • In Deutschland wird das ja nicht groß anders sein. Bei dem Unternehmen bei dem ich arbeite (auch Online-Versandhandel) wird man per Zufallsgenerator ausgewählt und wird dann mit einem Detektor abgesucht und muss die Hosenbeine hochziehen.

     

    In der Regel geht das sehr schnell, ein paar Sekunden, aber trotzdem, zur Arbeitszeit zählt das ebenfalls nicht mehr. Würde mich mal interessieren wie das in Deutschland von den Richtern gesehen würde...

  • Typisch USA.

    Jetz würde mich auch interessieren, ob der Richter vielleicht einige Aktien von Amazon besitzt.

    • @interesting:

      Kann mich Georg S. nur anschließen. In Deutschland ist das nicht anders, da braucht man gar nicht mit "typisch USA" ankommen. In der absoluten Mehrzahl der Betriebe in Deutschland steht die Stechuhr am Ausgang der Werkshalle (verallgemeinert gesprochen), alles was dahinter liegt, also die Umkleiden oder das Werkstor und die Sicherheitsschleusen, die werden in der "Freizeit" besucht. Gang und Gebe so.