Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes: Sex auch für Frauen über 50 wichtig
Eine Frau erhielt nach einer fehlerhaften gynäkologischen Operation wegen ihres Alters keine Entschädigung. Der EGMR kassierte nun das Urteil.
Hintergrund ist der Fall einer Portugiesin, die nach einer fehlerhaften gynäkologischen Operation an starken Schmerzen litt und Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr hatte. Eine Entschädigung, die ihr zunächst zugestanden wurde, kürzte ein Berufungsgericht mit Verweis darauf, dass sie bereits 50 Jahre alt sei und zwei Kinder habe. Sexualität sei in diesem Alter nicht mehr so wichtig.
Der Menschenrechtsgerichtshof sah darin eine Diskriminierung. Die portugiesischen Richter hätten die Bedeutung von Sexualität für die Selbstverwirklichung von Frauen ignoriert. Ihre Entscheidung beruhe auf der generellen Annahme, dass Sexualität für eine 50-jährige Frau und Mutter nicht so wichtig sei, wie für jemand jüngeres.
Die Straßburger Richter zitieren zudem aus zwei portugiesischen Urteilen, in denen die Kläger Männer waren. Darin hieß es: Die Tatsache, dass Männer keinen normalen Geschlechtsverkehr mehr haben könnten, habe ihr Selbstwertgefühl beeinträchtigt und zu einem „gewaltigen Schock“ geführt – unabhängig von Alter und Anzahl der Kinder.
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