Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Aus für überteuerte 0180er-Nummern
Anrufe bei einem Kundendienst dürfen nicht teurer sein als üblich. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte geklagt.
Am Donnerstag urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofes: Anrufe beim Kundendienst dürfen keine Extrakosten mit sich bringen. Begründung: Überteuerte Rufnummern könnten Verbraucher abschrecken, bei Händlern etwa danach zu fragen, wie es mit dem Liefertermin, dem Widerruf eines Vertrages oder der Gewährleistung aussieht.
In dem Fall ging es um den Online-Elektro-Händler Comtech. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat das Unternehmen vor dem Landgericht Stuttgart verklagt, sie warf ihm „unlautere geschäftliche Handlung“ vor. Comtech hatte eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet. Das deutsche Gericht fragte dann beim EuGH nach, ob Europarecht verletzt wird.
Unternehmen können Servicedienste-Rufnummern bei Telekommunikationsanbietern beantragen. Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur sagt, dass derzeit gut 285.000 solcher Nummern vergeben seien. Der ADAC hat zum Beispiel eine, Air Berlin auch. Die 0180-Nummern wurden in den neunziger Jahren als günstige Servicenummern eingeführt, damals war etwa ein Ferngespräch viel teurer als heute. Im heutigen Telekommunikationsmarkt mit vielen Wettbewerbern ist das anders. Die 0180-Nummern sind vergleichsweise teuer. Oft zu teuer.
Horoskope dürfen teuer bleiben
Nach einer EU-Richtlinie dürfen Kunden nicht mehr als den „Grundtarif“ zahlen, wenn sie mit einem Unternehmen Kontakt aufnehmen wollen, bei dem sie ein Produkt gekauft haben, genauer: mit dem sie bereits einen Vertrag geschlossen haben.
„Das ist entscheidend“, sagt Otmar Lell, Rechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV. 0180-Nummern werden für ganz verschiedene Zwecke genutzt. Mal kann man sich einfach beraten lassen, auch mal ein Horoskop abhören. Nicht immer geht es um den Kundendienst. Doch nur für letztere hat das Urteil der Luxemburger Richter Bedeutung.
Eine Service-Hotline für Kunden muss demnach zum „Grundtarif“ erreichbar sein, heiße zu „Kosten für einen gewöhnlichen Anruf“. Der übliche Tarif für ein Inlandsgespräch im Festnetz bei der Deutschen Telekom beträgt zum Beispiel 2,9 Cent pro Minute. (Az: C-568/15)
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