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Urteil des BundesverfassungsgerichtsBankenunion ist okay

Die Richter in Karlsruhe haben entschieden: Eine gemeinsame Bankenaufsicht durch die EZB und ein Notfallfonds für marode Geldhäuser sind rechtens.

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben der europäischen Bankenunion ihren Segen gegeben Foto: dpa

Karlsruhe dpa | Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von Geldhäusern in Schieflage halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Die Karlsruher Richter wiesen am Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab.

Hinter dieser Entscheidung stünden allerdings „ebenso komplexe wie grundsätzliche Überlegungen zur europäischen Kompetenzordnung“, kündigte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Urteilsverlesung an. „Nach eingehender Prüfung“ sei ausschlaggebend gewesen, dass die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen worden sei. Nach Interpretation des Senats seien umfangreiche Befugnisse bei den nationalen Aufsichtsbehörden verblieben.

Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der EZB in Frankfurt überwacht. Ihrer Kontrolle unterstehen derzeit 114 „bedeutende“ Institute. 19 davon sind in Deutschland, zum Beispiel die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Bayerische Landesbank. Für die rund 1400 „weniger bedeutenden“ deutschen Institute sind nach wie vor die nationale Finanzaufsicht Bafin und die Bundesbank zuständig.

Die Aufseher prüfen regelmäßig den Geschäftsbetrieb der Geldhäuser. Fallen besondere Risiken auf, können sie Banken vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen. Sie sind auch befugt, Manager abzulehnen oder einem Institut die Zulassung zu entziehen. Zweite Säule der Bankenunion ist ein Notfallfonds, um zahlungsunfähige Großbanken ohne Rückgriff auf Steuergelder abwickeln zu können. Er wird von einem Ausschuss mit Sitz in Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein. Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen.

Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber („Europolis“-Gruppe) hatten vorgebracht, dass Deutschland damit große finanzielle Risiken eingehe und gleichzeitig viel zu viel Macht aus der Hand gebe. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen auf europäische Ebene fehle die rechtliche Grundlage.

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7 Kommentare

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  • Es gibt wirklich wenige Dinge die nahezu zu 100% vorhersehbar sind.



    Dieses Urteil gehört dazu.

    Die Politik macht die Vorgaben. Die Richter dürfen abnicken.

    • @Poseidon:

      Auf Ihre letzte Annahme gehe ich nicht ein. Da übe ich vornehme Zurückhaltung.

      Zum Kernthema Geld: Dies alles nur wegen Zinsdifferenzen und anderen Unterschieden von Inflationsraten, sowie dem, dass im Mittel die ganz ganz große Mehrheit der Deutschen beim Realeinkommen etwa in den 90er Jahren steht.

      Aus (diesem) Murks entsteht nur neuer Murks. Die Bankenunion dürfte bislang eines, aber eher kleineres Beispiel dafür sein.



      Banken können schnell eine Bilanzsumme von Billionen erreichen. 55 Milliarden sind dagegen Peanuts.

      • @Gerhard Krause:

        Helf mal a weng zurückhaltend:

        Grob gesprochen -



        Kommste in derartigen Konstallationen im sog Öffentlichen Recht - regelmäßig an das “Wie?“ - als Richter regelmäßig ganz gut ran.



        (Elbvertiefung etc beispielsweise)

        An das “Ob“ - eher selten = Normgeber ist grundsätzlich vorne. •

        Hier hatte de EuGH ~ zu prüfen -



        Paßt/(ist vereinbar) das umstrittene Teil & Co. in den rechtlichen Rahmen der EU einschl. Recht/Vorgaben der Mitgliedsländer - hier speziell Schland/Grundgesetz.

        kurz - EuGH sagt - Paschd scho.



        But.



        & cum grano salis - Gelle -



        Was aber die Richter in der Sache vom Instrumentarium - “Murcks oder Nichtmurks?“ - halten?



        Nun - das - mit Verlaub - bewegt jeder einzelne für sich in seinem Herzen - ohne daraus eine Mördergrube zu machen. Wollnichwoll. 👺



        &



        Der gesamte Choir aber - hat insoweit -



        Großes Tacet - Generalpause. 👻

        So in etwa …servíce

        • @Lowandorder:

          Ich bin der Auffassung, dass sich der EuGH (klar) innerhalb der Grenzen des massgeblichen Rechts bewegt und eben nichts abgenickt hat.

          Als richtig, vornehme Zurückhaltung, empfinde ich dies nicht, siehe Murks. Über s.g. Sachzwänge gelangt man im Rahmen korrekt angewandten Rechts leider ebenfalls in den Bereich von Ausschuss (Murks), leider.

        • @Lowandorder:

          Sorry - gilt für EuGH - gleichermaßen -

          Aber hier natürlich - noch - Karlsruhe😎

          kurz - insoweit - Asche auf mein Haupt.



          ( 🧙‍♀️schuss wirkt scheint’s cerebral 👹

    • @Poseidon:

      Ach was! Gott der untiefen Tiefen. 👻

      Sorry - You made my day - mit Verlaub.

  • Na Servus

    “Bankenunion ist okay



    Die Richter in Karlsruhe haben entschieden: Eine gemeinsame Bankenaufsicht durch die EZB und ein Notfallfonds für marode Geldhäuser sind rechtens.“



    & Däh!



    Karlsruhe & EuGH - wiedermal - die - Motoren der EU. Fein.

    Das ja. Aber auch - Na Mahlzeit - 👻 - Newahr •



    &



    Damit meine ich wahrlich nicht nur die abgrundtiefe - doch doch! 🥊 🥊



    Causa - Frau von der Lie-ing - ihr Politikasper 👹