■ Urteil: Persönlichkeitsrechte unberührt: Duzen als Teil der Betriebskultur zulässig
Hamm/Rheine (dpa) – Wo das pauschale Duzen in der Belegschaft „Teil der Unternehmensphilosophie“ ist, hat ein einzelner Beschäftigter keinen Anspruch auf das Sie. Das entschied gestern das Landesarbeitsgerichts in Hamm und bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Rheine. Revision wurde nicht zugelassen.
Damit hat ein Abteilungsleiter aus einem westfälischen Filialbetrieb des internationalen Textilunternehmens Hennes & Mauritz GmbH (H & M) seinen Prozeß endgültig verloren. Mit der Begründung, er sei „kein junger Hüpfer mehr“, und „die Gewohnheiten der jüngeren Generation“ seien für ihn unmaßgeblich, wollte sich der 45jährige nicht von sämtlichen Kollegen duzen lassen. Er war Leiter der Herrenabteilung eines konservativen Modehauses in Rheine/ Westfalen und mit diesem von H & M übernommen worden. Die Richter vermochten keinen schwerwiegenden Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht zu erkennen (Az.: 14 Sa 1145/98).
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