■ Mauerschützen: Urteil: Mord
Berlin (dpa/bb) – Erstmals ist ein ehemaliger DDR-Grenzer wegen Mordes an der innerdeutschen Grenze verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob gestern ein wegen Totschlags verhängtes Urteil des Potsdamer Bezirksgerichts vom Dezember 1992 gegen den heute 48jährigen Rolf-Dieter Heinrich auf. Das Strafmaß wurde von sechs auf nunmehr zehn Jahre erhöht. (BGH 5StR 473/93). Die Bundesrichter hoben hervor, daß ein Flüchtling erschossen wurde, der sich bereits ergeben hatte.
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