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Urteil: Abschiebungen nach Guinea gefahrlos

Koblenz (dpa) – Asylsuchende aus Guinea müssen nach Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz bei ihrer Rückkehr nicht mit Verfolgung rechnen, weil sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Abgeschobene werden nach den Feststellungen des Gerichts in Guinea lediglich so lange am Flughafen festgehalten, bis ihre Identität geklärt ist. (Az.: OVG, Beschluß vom 8.12.1997 – 2 A 11169/95).

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