: Urlaubsgeldgehört zum Mindestlohn
URTEILArbeitgeber dürfen Sonderzahlung anteilig anrechnen
afp | Arbeitgeber dürfen einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge bei der Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilig anrechnen. Vereinbarungen, wonach das Urlaubsgeld in Raten monatlich ausbezahlt und somit die Mindestschwelle von 8,50 Euro pro Stunde erreicht wird, seien unter Umständen zulässig, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Voraussetzung ist, dass solch eine entsprechende Vereinbarung vorab mit dem Betriebsrat geschlossen wurde. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanzen. Damit scheiterte die Klage einer Frau aus Brandenburg endgültig: Sie habe auf Grundlage des Mindestlohngesetzes keinen Anspruch auf ein erhöhtes Monatsgehalt, erhöhte Jahressonderzahlungen sowie erhöhte Lohnzuschläge, heißt es im Urteil.
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