in kürze URTEIL : Urlaub vorbei
In der Affäre um falsche Wahllisten der Düsseldorfer SPD ist der städtische Wahlamtsleiter zu Unrecht suspendiert worden. Der Amtsleiter habe sich keine Pflichtverletzung zu Schulden kommen lassen, urteilte das Düsseldorfer Arbeitsgericht und hob die Suspendierung auf. Dem SPD-Mitglied war Manipulation unterstellt worden.