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Unverbindlich

■ Die frommen Wünsche der Rio-Deklaration

In der Rio-Deklaration sind 27 grundlegende Prinzipien zur Umwelt- und Entwicklungspolitik festgehalten. Sie ist völkerrechtlich nicht verbindlich, sondern übt lediglich moralischen Druck auf die Unterzeichner aus. Kernaussage ist: der Umweltschutz muß unverzichtbarer Bestandteil des Entwicklungsprozesses sein.

Anerkannt werden das Vorsorge- und das Verursacherprinzip in der Umweltpolitik, die Notwendigkeit von Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Bedeutung einer wirksamen Umweltgesetzgebung. Im einzelnen wird den Staaten das Recht zur Nutzung ihrer Ressourcen zugesprochen, wenn sie die Umwelt in anderen Ländern nicht gefährden. Entwicklung muß nachhaltig sein und auch die Bedürfnisse kommender Generationen befriedigen. Die Industrieländer erkennen ihre Verantwortung für den weltweiten Entwicklungsprozeß an und gestehen ein, daß hauptsächlich sie die Umwelt verschmutzen sowie über Technologie und Finanzen verfügen, um die Schäden zu beseitigen.

Alle Staaten werden aufgefordert, auf umweltschädliche Produkte zu verzichten und eine angepaßte Bevölkerungspolitik zu betreiben. Unsicherheit bei der Auslegung wissenschaftlicher Erkenntnisse darf kein Grund sein, Umweltschutzmaßnahmen zu verschieben. „Frieden, Entwicklung und Umweltschutz sind voneinander abhängig und unteilbar“, heißt es schließlich. ap