Untersuchung der Stiftung Warentest: Smarte Phones, aber miese Shops
Die Stiftung Warentest hat zehn Software-Marktplätze auf Kundenfreundlichkeit und Datenschutz getestet. Besonders schlecht kommt Apples "App Store" weg.
BERLIN taz | Ob U-Bahn-Fahrplan oder ein Gebetskompass, der die Himmelsrichtung Mekkas anzeigt: Die Anwendungen für Smartphones werden immer vielfältiger.
Mittlerweile können KundInnen auf speziellen Online-Plattformen Hunderttausende verschiedener Apps erwerben oder auch kostenlos herunterladen. Die Stiftung Warentest hat nun zehn deutschsprachige App-Stores verglichen – und große Lücken bei Service und Datenschutz ausgemacht.
Die Prüfer nahmen sowohl Onlineshops wie den Apple-Store unter die Lupe, die an ein einziges Betriebssystem für Smartphones gekoppelt sind, als auch solche ohne Bindung. Dabei untersuchten sie sowohl die Benutzerfreundlichkeit, also Produktinformationen, Preisangaben und Bezahlungswege, als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie Umfang und Schutz der Daten, die hinterlegt werden müssen.
Nur zwei von zehn Stores erhielten die Bewertung "befriedigend", darunter der Windows Phone Marketplace, auf dem Nutzer auch Testversionen finden. Der Apple-App-Store, der in drei Jahren über 15 Milliarden Apps verkauft hat, erhielt nur ein "Ausreichend". Zwar sei der Einkauf komfortabel und technisch problemlos, so die Prüfer. Aber es gebe Abzüge, weil die KundInnen Apple mit der Zustimmung zu den AGBs einen "Freifahrschein" für den Umgang mit ihren Nutzerdaten ausstellen.
Keine Beschwerdestelle
Auch andere Anbieter bauen unzulässige Klauseln in ihre AGBs ein oder formulieren die Datenschutzerklärungen nur schwammig. So gibt es im Ovi Store nur 48 Stunden Gewährleistungsanspruch. "In Deutschland sind aber sechs Monate, nach Ansicht mancher Anwälte sogar zwei Jahre vorgeschrieben", so Simone Vintz von der Stiftung Warentest. Die Hälfte der geprüften Shops habe nicht einmal ein ordentliches Impressum: Damit falle eine direkte Anlaufstelle für Beschwerden weg.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix forderte die Politik auf, dafür zu sorgen, dass bei neuen Technologien der Schutz der Privatsphäre von vornherein berücksichtigt werde. "Bislang richten sich die Gesetze an die Anwender der Technologien, weniger an die Entwickler." Den Käufern rät der Datenschützer zur Vorsicht: "Das Lesen der jeweiligen AGBs und Datenschutzerklärungen ist Pflicht, ebenso gründliches Informieren über Angebot und Anbieter - auch über den Firmensitz und das in diesem Land geltende Datenschutzrecht." Die AGBs können schnell zur Geduldsprobe werden. Nutzer des Apple-App-Store etwa müssen sich durch 20 Seiten kämpfen. Stiftung Warentest empfiehlt, auch auf User-Bewertungen zu achten und bei Zweifeln an der Seriosität auf den Kauf einer App zu verzichten.
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