Unternehmen dürfen Google Street View nicht widersprechen: Jeder pixelt für sich selbst
Gegen die Erfassung ihrer Häuser durch den Geodatendienst Google Street View dürfen nur Privatpersonen vorgehen. Für Wohnungsgesellschaften gilt die Widerspruchsregelung des Konzerns nicht.
Die "Grüne Mitte Hellersdorf" wollte mit gutem Beispiel vorangehen. Als erste Wohnungsgesellschaft Berlins legte sie Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihres Wohnungsbestandes bei Google Street View ein. Man habe alle 2.600 Wohnungen blockweise im Internet markiert und ihre Verpixelung beantragt, sagte ein Mitarbeiter der Genossenschaft der taz. Dadurch wolle man die Mieter vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch den Geodatendienst schützen.
Google hatte angekündigt, bis Jahresende Aufnahmen der Straßen und Häuser aus zwanzig deutschen Städten ins Netz zu stellen, darunter Berlin. Der Konzern räumte Betroffenen eine Widerspruchsfrist gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser ein. Wenn die Wohnung vermietet ist, dürfen sich sowohl Mieter als auch Hauseigentümer melden. Mit der "Grünen Mitte" tritt nun auch ein Immobilienunternehmen für die Rechte seiner Mieter ein.
Für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist das offenbar kein Vorbild. "Als Aktiengesellschaft sind wir eine juristische Person - und damit gar nicht widerspruchsberechtigt", meint Kirsten Huthmann von der Gesobau. "ur natürliche Personen können sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen und Widerspruch bei Google einlegen." Das hätten juristische Prüfungen im Auftrag der Gesobau ergeben. Es obliege nun den einzelnen Mietern, bei Bedarf die Unkenntlichmachung der eigenen Wohnung zu beantragen. Google bestätigt das und verweist auf Punkt 3 einer Handreichung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (PDF), wonach sich die Widerspruchsmöglichkeit nicht auf juristische Personen und deren Eigentum beziehe. Die "Grüne Mitte", die als Genossenschaft auch eine juristische Person ist, hofft dennoch auf ein Entgegenkommen Googles. Schließlich sei es sehr mühsam, die betreffenenden Fenster von 2.600 Wohnungen einzeln zu verpixeln. Damit Google das muss, müssten aber erst tatsächlich alle Mieter Widerspruch einlegen.
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